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Reverse Charge im belgischen Bau: Pflichtvermerk und Anwendungsbereich
Verlagerung der Steuerschuld im belgischen Bau (Art. 20 KE Nr. 1): betroffene Arbeiten und Kunden, Pflichtvermerk seit 2023, Peppol-Code AE, Schritte in OrdoGrid.
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- Für
- Bauunternehmer und Nachunternehmer · Installateure und Ausbaugewerke · Buchhalter von Bauunternehmen
Auf einen Blick
Stellt ein in Belgien ansässiger Unternehmer Arbeiten an unbeweglichen Gütern, bestimmte Installationsarbeiten oder die Überlassung von Personal für solche Arbeiten einem Kunden in Rechnung, der periodische belgische MwSt.-Erklärungen abgibt, schuldet der Kunde die MwSt. Ihre Rechnung weist keine MwSt. aus und trägt den genauen Wortlaut von Artikel 20 § 3 des Königlichen Erlasses Nr. 1 auf Französisch oder Niederländisch, beginnend mit „Autoliquidation“ oder „Verlegging van heffing“.
Bevor Sie beginnen
- Ihr Unternehmensprofil in OrdoGrid enthält Ihre belgische MwSt.-Nummer
- Die MwSt.-Nummer des Kunden und seine Bestätigung, dass er periodische MwSt.-Erklärungen abgibt
- Eine Beschreibung der Arbeiten und die Adresse der Baustelle
Erwartete Ergebnisse
- Entscheiden, ob die Cocontractant-Regel für eine Baustelle und einen Kunden gilt
- Eine Rechnung ohne MwSt. und mit der Peppol-Kategorie AE ausstellen, mit dem vollständigen gesetzlichen Vermerk in der Peppol-Datei und im PDF
- Die Nachweise aufbewahren, die Sie schützen, wenn der Status des Kunden später bestritten wird
Auf dieser Seite
Bei der belgischen Verlagerung der Steuerschuld im Bau, der Cocontractant-Regel (niederländisch medecontractant), geht die MwSt. auf Bauarbeiten vom Unternehmer auf den Kunden über. Sie stellen die Arbeiten ohne MwSt. in Rechnung, und der Kunde gibt die MwSt. in seiner eigenen MwSt.-Erklärung an. Seit dem 1. Januar 2023 muss die Rechnung einen wörtlich vorgeschriebenen Text tragen.
Dieser Artikel behandelt die innerbelgische Regel aus Artikel 20 des Königlichen Erlasses Nr. 1 (KE Nr. 1): Anwendungsbereich, Pflichtvermerk, Peppol-Kodierung und die Schritte in OrdoGrid. Die Verlagerung der Steuerschuld bei Dienstleistungen an Kunden in anderen EU-Ländern folgt einer anderen Regel: siehe welches belgische MwSt.-Regime Ihre Rechnung verändert.
- Cocontractant / Medecontractant
- Der Kunde (die „Vertragspartei“), der nach Artikel 20 KE Nr. 1 statt des Unternehmers die MwSt. auf die bezogenen Arbeiten schuldet. Der Begriff bezeichnet die Rolle des Kunden. Es handelt sich nicht um eine MwSt.-Befreiung.
Wann die Cocontractant-Regel gilt
Alle drei Voraussetzungen von Artikel 20 § 1 und § 2 KE Nr. 1 müssen erfüllt sein:
| Voraussetzung | In der Praxis |
|---|---|
| Sie sind ein in Belgien ansässiger MwSt.-Pflichtiger | Ihr Sitz oder eine feste Niederlassung liegt in Belgien. Für einen Unternehmer ohne belgische Niederlassung gelten andere Regeln (zum Beispiel Artikel 51 § 2 des MwSt.-Gesetzbuches): Fragen Sie Ihren Buchhalter. |
| Der Umsatz ist in Artikel 20 § 2 aufgeführt | Arbeiten an unbeweglichen Gütern, bestimmte Lieferungen mit Einbau, Personalüberlassung für solche Arbeiten (Tabelle unten) |
| Der Kunde ist ein MwSt.-Pflichtiger, der periodische belgische MwSt.-Erklärungen abgeben muss | Ein Unternehmen mit monatlichen oder vierteljährlichen Erklärungen. Artikel 20 knüpft keine Bedingung an den Ort, an dem der Kunde ansässig ist. |
Sind alle drei Voraussetzungen erfüllt, ist die Regel nicht freiwillig: Der Kunde schuldet die MwSt., und Sie berechnen sie nicht.
Erfasste Arbeiten und Umsätze (Art. 20 § 2)
| Umsatz | Erfasst? |
|---|---|
| Jede Arbeit an unbeweglichen Gütern im Sinne von Artikel 19 § 2 des MwSt.-Gesetzbuches (Bau, Renovierung, Reparatur, Abriss) | Ja |
| Lieferung und Einbau einer Zentralheizung oder Klimaanlage, einer Sanitär- oder Elektroinstallation (Beleuchtungskörper und Lampen ausgenommen), einer elektrischen Klingel, Brandmelde-, Alarm- oder Haustelefonanlage | Ja |
| Lieferung und Einbau von Küchen- und Badezimmerschränken, Spülen und Spülenschränken, Waschtischunterschränken, Dunstabzugshauben und Lüftern | Ja |
| Lieferung und Montage von Außenläden, Rollläden und Markisen | Ja |
| Lieferung und Verlegung von Wand- oder Bodenbelägen | Ja |
| Befestigung, Einbau, Reparatur, Wartung und Reinigung der oben genannten Güter | Ja |
| Überlassung von Personal für Arbeiten an unbeweglichen Gütern | Ja |
| Material ohne Einbau geliefert (auf die Baustelle oder ins Lager) | Nein: Lieferung von Gegenständen, MwSt. berechnen |
Status des Kunden: Entscheidungstabelle
| Kunde | Regel anwendbar? | Was Sie tun |
|---|---|---|
| Belgische Gesellschaft oder Selbstständiger mit periodischen MwSt.-Erklärungen | Ja | Keine MwSt., vollständiger Vermerk |
| Ausländisches Unternehmen mit belgischer MwSt.-Registrierung, das hier Erklärungen abgibt | Kann gelten | Vom Buchhalter bestätigen lassen. Ohne belgische Niederlassung fällt es nicht unter die Pflicht zur strukturierten E-Rechnung: Ein PDF per E-Mail oder eine Papierrechnung ist gültig, und Peppol bleibt möglich, wenn der Kunde darüber empfangen kann. |
| Kunde mit MwSt.-Nummer, der keine periodischen Erklärungen abgibt (zum Beispiel unter der Steuerbefreiungsregelung für Kleinunternehmen oder mit ausschließlich befreiten Umsätzen) | Nein | Er muss Ihnen das bei Mitteilung seiner MwSt.-Nummer melden (Art. 20 § 1 Abs. 2). MwSt. berechnen. |
| Privatperson | Nein | MwSt. berechnen. Eine Rechnung bleibt für diese Arbeiten Pflicht (KE Nr. 1, Art. 1). |
| VoG oder andere juristische Person ohne mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeit | Nein | MwSt. berechnen |
Ein Privatkunde zahlt MwSt. zum Satz, der für die Arbeiten gilt: 21 %, sofern der Königliche Erlass Nr. 20 keinen ermäßigten Satz vorsieht. Beispiele sind 6 % für bestimmte Arbeiten an Privatwohnungen, etwa die Renovierung älterer Wohnungen oder, vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030, der Einbau von Wärmepumpen. Jeder ermäßigte Satz hat eigene Voraussetzungen und einen eigenen Rechnungsvermerk. Prüfen Sie diese mit Ihrem Buchhalter.
Nachunternehmerketten und gemischte Baustellen
Jede Rechnung in der Kette wird für sich beurteilt: was Sie liefern und an wen.
| Rechnung | Behandlung |
|---|---|
| Nachunternehmer → Hauptunternehmer mit periodischen Erklärungen | Cocontractant-Regel |
| Hauptunternehmer → Projektentwickler mit periodischen Erklärungen | Cocontractant-Regel |
| Hauptunternehmer → privater Bauherr | MwSt. berechnet |
| Nachunternehmer → Privatperson, direkt | MwSt. berechnet |
| Personaldienstleister → Bauunternehmer, Personal für Arbeiten an unbeweglichen Gütern | Cocontractant-Regel |
| Gleiche Baustelle: eingebaute Arbeiten plus separat verkauftes Material | Arbeiten mit Verlagerung der Steuerschuld, loses Material mit MwSt. |
Übernehmen Sie nicht die Behandlung der Rechnung, die Ihr Kunde weiter unten in der Kette ausstellt. Berechnet Ihr Hauptunternehmer einem Privatkunden MwSt., stellen Sie Ihre Arbeiten dem Hauptunternehmer dennoch ohne MwSt. in Rechnung. Ein Angebot kann die Verlagerung der Steuerschuld ankündigen, der gesetzliche Vermerk gehört aber auf die Rechnung.
Der Pflichtvermerk auf der Rechnung (seit dem 1. Januar 2023)
Nach Artikel 20 § 3 KE Nr. 1 nennt die Rechnung für diese Umsätze weder MwSt.-Satz noch MwSt.-Betrag und trägt diesen Text, auf Französisch:
Autoliquidation : En l'absence de contestation par écrit, dans un délai d'un mois à compter de la réception de la facture, le client est présumé reconnaître qu'il est un assujetti tenu au dépôt de déclarations périodiques. Si cette condition n'est pas remplie, le client endossera, par rapport à cette condition, la responsabilité quant au paiement de la taxe, des intérêts et des amendes dus.
oder auf Niederländisch:
Verlegging van heffing. Bij gebrek aan schriftelijke betwisting binnen een termijn van één maand na de ontvangst van de factuur, wordt de afnemer geacht te erkennen dat hij een belastingplichtige is gehouden tot de indiening van periodieke aangiften. Als die voorwaarde niet vervuld is, is de afnemer ten aanzien van die voorwaarde aansprakelijk voor de betaling van de verschuldigde belasting, interesten en geldboeten.
Was der Vermerk bewirkt. Widerspricht der Kunde nicht schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung, wird vermutet, dass er periodische Erklärungen abgibt. Außer bei kollusivem Zusammenwirken befreit Sie dieses Schweigen von Ihrer Haftung für diese Voraussetzung. Die Vermutung erstreckt sich nicht auf die Frage, ob die Arbeiten unter Artikel 20 § 2 fallen: Diese bleibt Ihre Verantwortung.
In welcher Sprache? Das hängt von Ihrem Sitz ab. Im niederländischen Sprachgebiet müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Teile einer Rechnung auf Niederländisch sein (flämisches Dekret vom 19. Juli 1973), bei Strafe der Nichtigkeit. Brüsseler Unternehmen verwenden Französisch oder Niederländisch. Unternehmen im französischen Sprachgebiet sollten bei ihrem Buchhalter nachfragen, welche Sprachregeln gelten. Justel veröffentlicht keine konsolidierte deutsche Fassung des KE Nr. 1, daher steht dort kein amtlicher deutscher Text zum Übernehmen bereit: Unternehmen im deutschen Sprachgebiet sollten die Sprache mit ihrem Buchhalter klären. Eine englische Übersetzung ist nicht der Gesetzestext.
Die übrigen Rechnungsangaben richten sich nach Artikel 5 § 1 KE Nr. 1; außerdem gilt die übliche Ausstellungsfrist:
| Element | Regel |
|---|---|
| Name, Adresse und MwSt.-Nummer des Kunden | Pflicht (Art. 5 § 1 Nr. 3) |
| Art der Arbeiten | Pflicht (Art. 5 § 1 Nr. 6). Die Angabe der Baustelle zeigt zudem, warum Artikel 20 gilt. |
| Steuerbemessungsgrundlage, Einheitspreis ohne MwSt. und Rabatte | Je Steuersatz oder Befreiung, mit den Rabatten, die nicht im Einheitspreis enthalten sind (Art. 5 § 1 Nr. 8) |
| Ausstellungsfrist | Der 15. des Monats nach Abschluss der Arbeiten oder nach Erhalt einer Anzahlung |
Wie eine Peppol-Rechnung die Verlagerung der Steuerschuld abbildet
Seit dem 1. Januar 2026 muss eine Rechnung zwischen zwei in Belgien ansässigen MwSt.-Pflichtigen eine strukturierte E-Rechnung sein, standardmäßig Peppol BIS. Zeilen mit Verlagerung der Steuerschuld verwenden:
- die MwSt.-Kategorie AE („Vat Reverse Charge“, UNCL5305), mit Zeilensatz 0 (BR-AE-05) und MwSt.-Betrag 0 in der AE-Aufschlüsselung (BR-AE-09);
- die MwSt.-Nummer des Verkäufers und die MwSt.-Nummer oder die rechtliche Registrierungskennung des Käufers (BR-AE-02);
- einen Code oder Text als Befreiungsgrund, der „Reverse charge“ bedeutet (BR-AE-10).
Der FÖD Finanzen verlangt, erweiterte MwSt.-Klauseln wie diesen Vermerk als Notiz auf Dokumentebene (BT-22) und als Befreiungsgrund (BT-120) aufzunehmen (FAQ, Frage 11). Nur eine Notiz auf Dokumentebene ist zulässig (PEPPOL-EN16931-R002): Fassen Sie alle gesetzlichen Texte darin zusammen. Ein Kunde, der eine Rechnung mit „Autoliquidation“ oder „Reverse Charge“ ohne den ausführlichen Text erhält, soll sie nicht ablehnen, darf aber eine Korrektur verlangen (FAQ, Frage 27).
Was OrdoGrid sendet. OrdoGrid ist über einen zertifizierten Access Point mit Peppol verbunden. Eine Rechnung im Régime cocontractant geht mit Kategorie AE, Code VATEX-EU-AE, beiden MwSt.-Nummern und dem Rechnungs-PDF als eingebettetem Dokument hinaus. Bei Peppol ist die strukturierte Datei die gesetzliche Rechnung; das PDF ist nur ein Anhang. Der Befreiungsgrund (BT-120) enthält den Vermerk, den OrdoGrid für diese Regelung druckt, in der Dokumentsprache, und die einzige Dokumentnotiz (BT-22) fasst diesen Vermerk und Ihre Notes zusammen; ein wörtlich wiederholter Absatz erscheint nur einmal. Auf einem französischen oder niederländischen Dokument ist dieser Vermerk der oben zitierte vollständige Text von Artikel 20 § 3; englische und deutsche Dokumente tragen eine Übersetzung, da es in diesen Sprachen keinen amtlichen Text gibt (siehe Tabelle unten). Bewahren Sie die schriftliche Bestätigung des Kunden auf, dass er periodische Erklärungen abgibt.
Eine Cocontractant-Rechnung in OrdoGrid ausstellen
- Öffnen Sie unter Kunden (Base Clients) den Kunden oder klicken Sie auf Ajouter un client (Kunden hinzufügen). Setzen Sie Type de client auf Assujetti à la TVA (MwSt.-pflichtig) und geben Sie die N° de TVA (MwSt.-Nummer) ein. Die Abfrage (Kennzeichen Registre belge (BCE), die Zentrale Datenbank der Unternehmen oder ZDU) bestätigt, dass die Nummer existiert, nicht dass der Kunde periodische Erklärungen abgibt.
- Gehen Sie zu Factures (Rechnungen) → Nouvelle facture (Neue Rechnung) und wählen Sie den Kunden mit Sélectionner un client (Kunden auswählen).
- Öffnen Sie in der Seitenleiste Options de TVA (MwSt.-Optionen) und setzen Sie Traitement TVA auf Régime cocontractant. Alle Zeilen springen auf 0 %. Diese Bezeichnungen folgen der Dokumentsprache: In deutschsprachigen Dokumenten erscheinen „MwSt.-Behandlung“ und „Mitunternehmerregelung“ (nur die Bezeichnung in OrdoGrid; rechtlich ist die Cocontractant-Regel gemeint), in niederländischen „BTW-behandeling“ und „Medecontractantregime“, in englischen „VAT treatment“ und „Co-contractor regime“.
- Fügen Sie Zeilen mit Ajouter un article (Position hinzufügen) hinzu: die Arbeit, die Baustelle, Menge, Einheit und Einheitspreis ohne MwSt.
- Prüfen Sie Ihre Dokumentsprache (Profil entreprise → Langue des documents): Auf Französisch oder Niederländisch druckt und sendet OrdoGrid den vollständigen Vermerk von oben selbst, Sie müssen ihn also nicht unter Notes einfügen. Behalten oder ersetzen Sie unter Notes den Standardtext zur Zahlung.
- Klicken Sie auf Aperçu du PDF (PDF-Vorschau). Prüfen Sie die MwSt.-Nummer des Kunden, den vollständigen Vermerk und ob die MwSt.-Summe null beträgt.
- Klicken Sie auf Envoyer (Senden), lassen Sie Envoi électronique via Peppol angehakt, wenn der Kunde gefunden wird, und klicken Sie auf Sauvegarder & Envoyer (Speichern und senden). Verfolgen Sie den Versand unter Peppol → Outbox: Traité heißt an den Access Point des Kunden zugestellt, nicht angenommen.
OrdoGrid speichert eine Rechnung im Régime cocontractant nur mit beiden MwSt.-Nummern und lehnt es ab, diese Behandlung mit einer anderen MwSt.-Behandlung auf derselben Rechnung zu mischen. Setzen Sie normal besteuerte Waren oder Leistungen auf eine eigene Rechnung.
Im Régime cocontractant druckt das PDF den Vermerk unter den Kundenangaben, nach der Bezeichnung „TVA :“ (in deutschsprachigen Dokumenten „MwSt. :“), und die Peppol-Datei enthält denselben Text. Welcher Text das ist, hängt von der Dokumentsprache ab. Für den amtlichen Wortlaut verwenden Sie Französisch oder Niederländisch (im niederländischen Sprachgebiet ist Niederländisch ohnehin vorgeschrieben):
| Dokument | Art. 20 § 3 | Was OrdoGrid druckt und sendet |
|---|---|---|
| Französisches Dokument | Der französische Text oben | Derselbe Text, beginnend mit „Autoliquidation“ |
| Niederländisches Dokument | Der niederländische Text oben | Derselbe Text, beginnend mit „Verlegging van heffing“ |
| Dokument auf Englisch oder Deutsch | Kein amtlicher Text | Eine Übersetzung |
Der Vorschlag ist keine rechtliche Prüfung
OrdoGrid wendet das Régime cocontractant nie automatisch an, auch nicht, wenn alle Zeilen auf 0 % stehen. Behalten Sie Standard mit Zeilen zu 0 % für einen belgischen MwSt.-pflichtigen Kunden, schlägt das blockierende Fenster Erreur de conformité Peppol (Peppol-Konformitätsfehler) diese Behandlung unter Régime suggéré vor, mit ihrer Voraussetzung (Arbeiten an unbeweglichen Gütern für einen Kunden, der periodische MwSt.-Erklärungen abgibt) und der Schaltfläche Appliquer ce régime. Das Fenster sieht nur, dass beide MwSt.-Nummern belgisch sind; es weiß weder, was Sie verkaufen, noch ob der Kunde periodische Erklärungen abgibt. Wenden Sie die Regelung erst nach Prüfung der drei Voraussetzungen an. Andernfalls wählen Sie die richtige Behandlung, meist Standard mit dem geltenden Satz.
Rechenbeispiel: Arbeiten plus separat verkauftes Material
Die Atelier Nord GmbH (Brüssel, BE 0712.345.630) schloss am 25. September 2026 für die Bouwgroep Zuid AG (Generalunternehmer in Vilvoorde, BE 0456.789.034, vierteljährliche MwSt.-Erklärungen) Arbeiten in einem Bürogebäude in Anderlecht ab. Sie verkaufte außerdem Ersatzfliesen, die ohne Verlegung an das Lager des Unternehmers geliefert wurden. In OrdoGrid ergibt das zwei Rechnungen vom 2. Oktober 2026 (vor Ablauf der Ausstellungsfrist am 15. Oktober), fällig am 1. November 2026.
Rechnung F-2026-0142, Régime cocontractant
Sanitäranlagen demontiert und eingebaut,
3. Etage, Boulevard Industriel 40, Anderlecht 1 x 5.600,00 5.600,00
Lieferung und Verlegung Bodenfliesen, gleiche Baustelle
40 m2 x 60,00 2.400,00
Bemessungsgrundlage 8.000,00 EUR
Berechnete MwSt. 0,00 EUR
Zu zahlen 8.000,00 EUR
Vermerk (französisches Dokument): "Autoliquidation : En l'absence de contestation par écrit, ..."
Peppol: AE-Aufschlüsselung, Grundlage 8.000,00, MwSt. 0,00, VATEX-EU-AE
Rechnung F-2026-0143, Standard
Ersatzfliesen, geliefert, ohne Verlegung 30 m2 x 40,00 1.200,00
MwSt. 21 % 252,00 EUR
Summe 1.452,00 EUR
Die Bouwgroep Zuid zahlt 8.000,00 € + 1.452,00 € = 9.452,00 €. Für F-2026-0142 gibt sie die MwSt. in der Erklärung für den Zeitraum an, in dem der Steueranspruch entstanden ist (Art. 20 § 4): das dritte Quartal 2026, da die Arbeiten im September abgeschlossen wurden. Bei 21 % sind das 1.680,00 € (21 % × 8.000,00 €), abziehbar im Umfang ihres Vorsteuerabzugsrechts.
F-2026-0142 stand am 2. Oktober 2026 auf Traité: Der Kunde konnte seinen Status also bis zum 2. November 2026 schriftlich bestreiten. Hätte Atelier Nord auf die Arbeiten 21 % mit dem Vermerk berechnet, stünden allein für die Arbeiten 9.680,00 € auf der Rechnung, und Vermerk und Beträge würden einander widersprechen.
Sonderfälle und häufige Fehler
| Situation | Richtiges Vorgehen |
|---|---|
| Vermerk vorhanden, aber 21 % auf die Arbeiten berechnet | Rechnung vollständig gutschreiben und ohne MwSt. neu ausstellen. Siehe Rechnung korrigieren oder gutschreiben. |
| Keine MwSt. berechnet, obwohl der Kunde gemeldet hatte, keine periodischen Erklärungen abzugeben | Rechnung gutschreiben und mit MwSt. neu ausstellen |
| Loses Material ohne Einbau mit Verlagerung der Steuerschuld abgerechnet | Separat mit MwSt. in Rechnung stellen |
| Anzahlungsrechnung für erfasste Arbeiten | Gleiche Behandlung und gleicher Vermerk. Die Schlussrechnung verweist auf die früheren und berechnet nicht erneut, was bereits fakturiert wurde. Siehe Anzahlungsrechnung. |
| Kunde kann über Peppol nicht empfangen | Sie müssen die Rechnung trotzdem ausstellen, dann als PDF oder auf Papier. In OrdoGrid per E-Mail senden. Siehe Kunde nicht auf Peppol. |
| Fehler nach einem Peppol-Versand oder einer erfassten Zahlung entdeckt | Der finanzielle Inhalt ist gesperrt: mit einer Gutschrift (Kreditnote, Rechnungskorrektur) korrigieren, die Behandlung und Zeilen der Rechnung übernimmt |
| Ihre Rechnung kommt zu spät: Der Kunde hat am 15. des Monats nach Entstehen des Steueranspruchs noch keine | Der Kunde muss bis zu diesem Datum ein eigenes Dokument erstellen (KE Nr. 1, Art. 9) und bei Eingang auf Ihre Rechnung verweisen |
Aufzubewahrende Nachweise
- Die Bestellung oder der Vertrag mit Beschreibung der Arbeiten und Adresse der Baustelle: Sie zeigen, warum Artikel 20 § 2 gilt.
- Die MwSt.-Nummer des Kunden und, als empfohlene Praxis, seine schriftliche Bestätigung, dass er periodische Erklärungen abgibt (zum Beispiel eine Klausel in der Bestellung), oder jede Mitteilung, die das Gegenteil sagt.
- Die Rechnung wie ausgestellt. Bei Peppol-Versand archiviert OrdoGrid das genaue XML und PDF; laden Sie sie unter Peppol → Outbox herunter.
- Das Zustelldatum (Traité) oder das E-Mail-Datum: Die einmonatige Widerspruchsfrist läuft ab Erhalt.
- Jeder schriftliche Widerspruch und wie Sie ihn erledigt haben (Gutschrift, neue Rechnung).
Bewahren Sie Rechnungen sieben Jahre ab dem 1. Januar des Jahres nach der Ausstellung auf (MwSt.-Gesetzbuch, Art. 60, geändert durch das Gesetz vom 18. Dezember 2025); Unterlagen zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs für unbewegliche Güter unterliegen längeren Fristen (15 oder 25 Jahre). OrdoGrid bietet keine Garantie für gesetzliche Archivierung: Bewahren Sie eine eigene Kopie auf. Zu den Angaben, die jede Rechnung braucht, siehe gesetzliche Pflichtangaben.
Häufige Fragen
Gilt die Verlagerung der Steuerschuld auch für Nachunternehmer?
Ja, wenn Sie Arbeiten aus Artikel 20 § 2 einem Hauptunternehmer in Rechnung stellen, der periodische MwSt.-Erklärungen abgibt. Die Rechnung des Hauptunternehmers an einen Privatkunden enthält dagegen MwSt.
Reicht ein kurzer oder englischer Reverse-Charge-Vermerk?
Nein. Seit dem 1. Januar 2023 schreibt Artikel 20 § 3 KE Nr. 1 einen vollständigen Text auf Französisch (beginnend mit „Autoliquidation“) oder Niederländisch (beginnend mit „Verlegging van heffing“) vor. Ohne ihn greift die Vermutung, die Sie schützt, nicht.
Gibt es eine amtliche deutsche Fassung des Vermerks?
Justel veröffentlicht keine konsolidierte deutsche Fassung des Königlichen Erlasses Nr. 1, daher zitiert dieser Artikel keine. Verwenden Sie den französischen oder niederländischen Text nach den Sprachregeln für Ihren Sitz. In OrdoGrid tragen deutschsprachige Dokumente eine Übersetzung; wählen Sie unter Langue des documents (Dokumentsprache) Französisch oder Niederländisch, um den amtlichen Text zu drucken.
Kann eine Rechnung Arbeiten mit Verlagerung der Steuerschuld und Waren mit MwSt. kombinieren?
Eine Rechnung kann mehrere MwSt.-Behandlungen enthalten, jede mit eigener Bemessungsgrundlage. OrdoGrid akzeptiert im Régime cocontractant nur eine Behandlung pro Rechnung: Stellen Sie zwei Rechnungen aus.
Gilt die Regel für Privatkunden oder VoG?
Nein. Eine Privatperson oder eine VoG, die keine periodischen MwSt.-Erklärungen abgibt, zahlt MwSt. auf der Rechnung: 21 %, sofern kein ermäßigter Satz gilt.
Was muss mein Kunde mit der MwSt. tun?
Er gibt die MwSt. für den Zeitraum an, in dem der Steueranspruch entstanden ist, und zieht sie im Umfang seines Abzugsrechts ab. Hat er Ihre Rechnung am 15. des Monats nach dem Monat, in dem der Steueranspruch entstanden ist, noch nicht erhalten, muss er bis zu diesem Datum ein eigenes Dokument erstellen (KE Nr. 1, Art. 9).
Was, wenn der Kunde die Rechnung innerhalb des Monats bestreitet?
Prüfen Sie seinen Status. Gibt er keine periodischen Erklärungen ab, schreiben Sie die Rechnung gut und stellen eine neue mit MwSt. aus. Betrifft der Streit die Arbeiten selbst, fragen Sie Ihren Buchhalter.
Quellen und Referenzen
- Justel – Arrêté royal n° 1, Art. 5 und 20 (konsolidierter französischer Text)
- Justel – Koninklijk besluit nr. 1, Art. 5 und 20 (konsolidierter niederländischer Text)
- FÖD Finanzen – Spezifische Fragen zur elektronischen Rechnungsstellung (Fragen 11 und 27)
- Peppol BIS Billing 3.0 – EN-16931-Geschäftsregeln (BR-AE)
- Peppol BIS Billing 3.0 – MwSt.-Kategoriecodes (UNCL5305)