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E-Rechnung in Belgien: Bußgelder von 1.500 bis 5.000 € und Kontrollen
Wer 1.500, 3.000 oder 5.000 € riskiert, wenn Peppol-Mittel zum Senden oder Empfangen fehlen: Zählung von Wiederholungen, Ende der Toleranz, nötige Nachweise.
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- Inhaber kleiner Unternehmen · Buchhalter und Steuerberater · Finanzteams
Auf einen Blick
Seit dem 1. Januar 2026 riskiert ein belgisches Unternehmen im Anwendungsbereich, dem die technischen Mittel zum Ausstellen und Empfangen strukturierter E-Rechnungen fehlen, eine Geldbuße von 1.500 € für einen ersten Verstoß, 3.000 € für einen zweiten und 5.000 € für jeden weiteren (Königlicher Erlass Nr. 44, geändert durch den Königlichen Erlass vom 8. Juli 2025). Ein Verstoß zählt nur dann als Wiederholung, wenn er frühestens drei Monate nach dem vorigen geahndeten Verstoß festgestellt wird. Die Toleranz von 2026 ist beendet, und die gewöhnlichen Rechnungsbußgelder gelten weiterhin daneben.
Bevor Sie beginnen
- Wissen, ob Ihr Unternehmen unter die Pflicht von 2026 fällt
- Ihre Unternehmensnummer und Zugang zu den Peppol-Seiten in OrdoGrid
- Die Kontaktdaten Ihres Buchhalters, falls der FÖD Finanzen Ihnen einen Bescheid schickt
Erwartete Ergebnisse
- Erkennen, welches Bußgeld zu welchem Versäumnis gehört: Fähigkeit, Rechnungsinhalt oder Frist
- Betrag und frühestes Datum einer Wiederholung nach einer Feststellung berechnen
- Eine Lücke beim Senden oder Empfangen in OrdoGrid schließen und datierte Nachweise aufbewahren
- Ihre Möglichkeiten kennen, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten
Auf dieser Seite
Seit dem 1. Januar 2026 muss ein in Belgien niedergelassenes Unternehmen, das unter die Pflicht zur strukturierten E-Rechnung fällt, über die technischen Mittel verfügen, strukturierte E-Rechnungen auszustellen und zu empfangen. Fehlen sie, kann der FÖD Finanzen (die föderale Steuerverwaltung) eine feste Geldbuße verhängen: 1.500 € für einen ersten Verstoß, 3.000 € für einen zweiten und 5.000 € für jeden weiteren. Die gewöhnlichen Geldbußen für fehlende, verspätete oder fehlerhafte Rechnungen gelten daneben weiter.
Dieser Referenzartikel richtet sich an Unternehmer, Buchhalter und Finanzteams, die ihr Risiko kennen und beseitigen wollen. Wer unter die Pflicht fällt, erklärt der Artikel Die belgische E-Rechnungspflicht; was zu tun ist, wenn ein Kunde nicht empfangen kann, steht in Rechnung an einen Kunden ohne Peppol senden.
Die gesetzlich festgelegten Geldbußen
| Verstoß | Rechtsgrundlage | Betrag | Wer belangt werden kann |
|---|---|---|---|
| Nicht über die technischen Mittel verfügen, eine strukturierte E-Rechnung auszustellen und zu empfangen | Königlicher Erlass Nr. 44, Anlage, Abschnitt 2, Rubrik I, Punkt C, eingefügt durch Art. 5 des Königlichen Erlasses vom 8. Juli 2025; in Kraft seit 1. Januar 2026 | 1.500 € (erster), 3.000 € (zweiter), 5.000 € (jeder weitere) | Aussteller oder Empfänger, dem die Mittel fehlen |
| Strukturierte Rechnung fehlt, ist unvollständig oder fehlerhaft | Königlicher Erlass Nr. 41, Anlage, Tabelle C | Proportionale Geldbuße | Vor allem der Aussteller; Art. 70 § 2 des MwSt.-Gesetzbuches erfasst auch den Vertragspartner, doch laut Bußgeldpolitik des FÖD Finanzen (Nr. 71) wird kein Kunde belangt, dessen Vorsteuerabzug anerkannt wird |
| Verspätete Ausstellung und andere Verstöße gegen die Regeln der strukturierten Rechnung, einschließlich der technischen Regeln von Art. 13ter des Königlichen Erlasses Nr. 1 | Königlicher Erlass Nr. 44, Anlage, Abschnitt 2, Rubrik I, Punkte A und B | Nicht proportionale Geldbuße | Die Partei, die gegen die Regel verstößt |
Im französischen Text lautet der neue Verstoß „Non-disposition des moyens techniques permettant d'émettre et de recevoir une facture électronique structurée“. Geahndet wird ein Zustand, keine Rechnung: Der Betrag ist derselbe, ob Ihre Rechnungen zusammen 200 € oder 200.000 € ausmachen. Der FÖD Finanzen nennt diese Geldbußen in Frage 26 seiner FAQ und bestätigt, dass seine Bußgeldpolitik von 2018 weiter gilt.
- Technische Mittel zum Ausstellen und Empfangen
Selbst oder über einen Dienstleister Rechnungen und Gutschriften (Kreditnoten, Rechnungskorrekturen) im Format Peppol BIS senden und empfangen können, dem UBL-basierten Format, das im Peppol-Netzwerk verwendet wird. In Belgien heißt das: bei Peppol mindestens unter dem Schema 0208 mit Ihrer zehnstelligen Unternehmensnummer aus der ZDU (Zentrale Datenbank der Unternehmen) registriert sein und veröffentlicht haben, dass Sie Rechnungen und Gutschriften nach Peppol BIS Billing empfangen können. Art. 13quater des Königlichen Erlasses Nr. 1 verlangt diese Mittel auch dann, wenn Sie mit einem Kunden ein anderes Format vereinbart haben.
Wie zweite und weitere Geldbußen gezählt werden
Ein Verstoß zählt nur dann als zweiter oder weiterer Verstoß, wenn die Verwaltung ihn frühestens drei Monate nach dem vorigen Verstoß feststellt, der zu einer Geldbuße geführt hat.
| Feststellung | Zählt als | Geldbuße |
|---|---|---|
| Erster festgestellter Verstoß | Erster | 1.500 € |
| Festgestellt mindestens 3 Monate nach dem vorigen geahndeten Verstoß | Zweiter | 3.000 € |
| Festgestellt mindestens 3 Monate nach dem zweiten geahndeten Verstoß | Dritter | 5.000 € |
| Jeder spätere, mindestens 3 Monate nach dem vorigen geahndeten Verstoß | Weiterer | je 5.000 € |
| Festgestellt weniger als 3 Monate nach dem vorigen geahndeten Verstoß | Kein zweiter oder weiterer Verstoß | Im Text nicht geregelt (siehe Hinweis unten) |
Der Erlass ahndet nicht jede Rechnung: Der Verstoß ist das Fehlen der Mittel. Er sagt auch nicht, wie viele Verstöße eine einzige Prüfung feststellen kann; gehen Sie also weder davon aus, dass eine Geldbuße alle früheren Rechnungen abdeckt, noch dass jede Rechnung einzeln geahndet wird.
Wer belangt werden kann: Lieferant, Kunde oder beide
Die FAQ des FÖD Finanzen (Fragen 7, 8 und 24) beantwortet die üblichen Situationen. „Im Anwendungsbereich“ bedeutet einen Umsatz zwischen zwei in Belgien niedergelassenen Unternehmen, bei dem der Kunde seine belgische MwSt.-Nummer mitteilen muss.
| Situation (B2B im Anwendungsbereich) | Der Geldbuße für fehlende Mittel ausgesetzt | Was mit der Rechnung geschieht | Was zu tun ist |
|---|---|---|---|
| Sie können keine strukturierten Rechnungen ausstellen und senden PDFs | Sie, der Lieferant | Der Kunde darf sie grundsätzlich ablehnen; nimmt er sie an, behält er seinen Vorsteuerabzug | Peppol-Versand einrichten |
| Ihr Kunde kann nicht empfangen, also stellen Sie nach der Ausweichregelung eine PDF- oder Papierrechnung aus | Der Kunde | Ihre Rechnung ist rechtlich gültig | Datierten Nachweis aufbewahren; sie später nicht strukturiert nachsenden |
| Sie können senden, aber niemand empfängt für Sie | Sie, als Empfänger | Lieferanten dürfen Ihnen PDFs senden; Sie behalten den Abzug, wenn die Rechnung alle Pflichtangaben enthält | Empfang sofort aktivieren |
| Sie sind beide bei Peppol, aber Sie mailen nur ein PDF | Nicht diese Geldbuße: Sie haben die Mittel | Die strukturierte Rechnung fehlt: gewöhnliche Geldbußen (FAQ, Frage 26) | Rechnungen im Anwendungsbereich über Peppol senden |
| Sie haben mit einem Kunden schriftlich ein anderes EN-16931-Format vereinbart | Sie, wenn Ihnen die Peppol-BIS-Mittel fehlen | Das vereinbarte Format ist gültig | Senden und Empfangen in Peppol BIS funktionsfähig halten |
| Ein Kunde rechnet im Gutschriftverfahren (Selbstfakturierung) mit Ihnen ab | Die Partei, der die Mittel fehlen | Die Toleranz für die Selbstfakturierung endete am 30. Juni 2026 | Sich als Lieferant für den Empfang von Selbstfakturierungsdokumenten registrieren |
Die Ausweichregelung steht in Art. 53 § 2bis Absatz 6 des MwSt.-Gesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 10. Februar 2026 und vom FÖD Finanzen seit dem 1. Januar 2026 angewandt. Sie schützt den Lieferanten, nicht den Empfänger: Ein Kunde, der nicht empfangen kann, verstößt weiter gegen seine eigene Pflicht.
Welcher Teil der Pflicht für Sie gilt
| Ihre Situation | Muss strukturiert ausstellen | Muss empfangen können |
|---|---|---|
| Gewöhnlicher MwSt.-Pflichtiger mit Niederlassung in Belgien | Ja, an belgische Geschäftskunden | Ja |
| Kleinunternehmerregelung (Steuerbefreiungsregelung für Kleinunternehmen) | Ja, an belgische Geschäftskunden | Ja |
| Pauschalbesteuerter MwSt.-Pflichtiger (Art. 56); die Regelung endet spätestens am 1. Januar 2028 | Nein | Ja |
| Landwirt, der der landwirtschaftlichen Sonderregelung unterliegt | Nein, für Umsätze im Rahmen der Sonderregelung | Ja |
| Verkauft nur an Privatpersonen, kauft aber bei belgischen Unternehmen | Nein | Ja |
| Tätigt nur nach Art. 44 des MwSt.-Gesetzbuches befreite Umsätze | Nein | Nein |
| Nicht in Belgien niedergelassen, auch mit belgischer MwSt.-Nummer | Nein | Nein |
Toleranz und Durchsetzung: Stand am 13. Oktober 2026
| Datum | Was geschah |
|---|---|
| 14. Juli 2025 | Königlicher Erlass vom 8. Juli 2025 veröffentlicht: die neue Geldbuße, in Kraft ab 1. Januar 2026 |
| 18. Dezember 2025 | Der FÖD Finanzen schließt jeden allgemeinen Aufschub aus und kündigt eine Toleranz für das erste Quartal an |
| 1. Januar bis 31. März 2026 | Keine Geldbußen für Unternehmen, die „rechtzeitig und in angemessener Weise“ Schritte unternommen hatten und denen die Mittel aus Gründen fehlten, die sie nicht zu vertreten hatten; sie mussten dennoch auf andere Weise fakturieren |
| 20. Februar 2026 | Gesetz vom 10. Februar 2026 in Kraft: Die Ausweichregelung steht im MwSt.-Gesetzbuch |
| 7. April 2026 | Der FÖD Finanzen bestätigt das Ende der allgemeinen Toleranz |
| 30. Juni 2026 | Ende der Toleranz für die Selbstfakturierung, die galt, solange der Softwareanbieter sie noch umsetzte |
| Ab 1. Juli 2026 | Keine Toleranz mehr. Seit der Mitteilung vom 7. April 2026 kann der FÖD Finanzen nur ausnahmsweise von einer Geldbuße absehen, nach einer Einzelfallprüfung, die Sie über das Kontaktformular auf efacture.belgium.be beantragen |
Am 13. Oktober 2026 ist die Mitteilung vom 7. April 2026 weiterhin die neueste Meldung des FÖD Finanzen zur E-Rechnung.
Lücken in OrdoGrid prüfen und schließen
OrdoGrid ist über einen zertifizierten Zugangspunkt mit Peppol verbunden. Es sendet über Peppol nur für Unternehmen mit belgischer MwSt.-Nummer, und den Empfang aktivieren Sie separat. Es übermittelt nichts an den FÖD Finanzen und kann Ihnen nicht sagen, ob Sie unter die Pflicht fallen.
- Status öffnen. Gehen Sie zu Peppol → Statut (Status). Unter Statut d'inscription Peppol zeigt das Badge Envoi + réception (Senden und Empfangen) oder Envoi seul (nur Senden); die Dokument-Registerkarten zeigen dasselbe als Mode : Envoi + réception oder Mode : Envoi seul.
- Senden. Envoi (Outbox) muss Autorisé (Autorisiert) mit Ihrer MwSt.-Nummer anzeigen. Falls nicht, öffnen Sie Autorisation Peppol, geben den Nom complet du signataire (vollständiger Name des Unterzeichners) ein, setzen das Bestätigungshäkchen und klicken auf Signer et confirmer l'autorisation (Unterzeichnen und Autorisierung bestätigen).
- Empfangen. Réception (Inbox) sollte Enregistré (Registriert) mit einem Datum bei „Depuis le“ (seit) anzeigen. Steht dort Non enregistré (Nicht registriert) und empfängt kein anderer Dienstleister für Sie, klicken Sie auf Activer la réception (Empfang aktivieren): OrdoGrid registriert
0208:und Ihre Unternehmensnummer für Rechnungen und Gutschriften nach Peppol BIS, neben weiteren Dokumenttypen. - Empfang anderswo. Zeigt Réception Peppol die Meldung Déjà inscrit sur le réseau Peppol (Bereits im Peppol-Netzwerk registriert), hält ein anderer Dienstleister Ihre Registrierung. Wählen Sie Continuer en envoi seul (Nur mit Senden fortfahren) und sorgen Sie dafür, dass der Posteingang bei diesem Dienstleister tatsächlich betreut wird.
- Identität. Notieren Sie unter Annuaire Peppol (Peppol-Verzeichnis) Ihre Identifiant Peppol (Peppol-Kennung) und die Documents supportés (unterstützte Dokumente). Prüfen Sie von außen auf lookup.peppol.org, indem Sie
0208:und Ihre Unternehmensnummer eingeben; das Werkzeug zeigt die Empfangsfähigkeit, nicht die Sendefähigkeit. - Rechnungen im Anwendungsbereich über Peppol senden. Klicken Sie im Editor auf Envoyer (Senden), lassen Sie Envoi électronique via Peppol (Elektronischer Versand über Peppol) angehakt und klicken Sie auf Sauvegarder & Envoyer (Speichern und senden). In Peppol → Outbox bedeutet Traité (Verarbeitet) im Netzwerk zugestellt, nicht angenommen; kümmern Sie sich sofort um Sendungen mit Erreur (Fehler). Meldet das Sendefenster Le client n'est pas enregistré sur le réseau Peppol (Der Kunde ist nicht im Peppol-Netzwerk registriert), prüfen Sie dies auf lookup.peppol.org und bewahren Sie das datierte Ergebnis als Nachweis dafür auf, dass der Kunde nicht empfangen konnte; senden Sie dann per Email, wenn der Kunde PDF-Rechnungen akzeptiert (sonst auf Papier).
- Posteingang verfolgen. Inbox zeigt ein Badge für Ungelesenes, und Inhaber und Administratoren erhalten bei neuen Dokumenten eine E-Mail. Actualiser (Aktualisieren) ruft sie sofort ab.
Die Einrichtung Schritt für Schritt beschreibt der Artikel Peppol in OrdoGrid einrichten, die Bearbeitung empfangener Rechnungen der Artikel Lieferantenrechnungen empfangen.
Rechenbeispiel: eine Empfangslücke bei einer MwSt.-Prüfung
Die Menuiserie Lambert SRL in Lüttich stellt belgischen Bauunternehmen seit Januar 2026 mit OrdoGrid Rechnungen über Peppol aus. Bei der Einrichtung klickte sie auf Continuer en envoi seul, und kein anderer Dienstleister empfängt für sie. Ihre Lieferanten senden ihr deshalb PDFs nach der Ausweichregelung, zum Beispiel:
| Lieferantenrechnung | Netto | MwSt. 21 % | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Bois Dethier SA, Rechnung 2026-0311 vom 4. März 2026: 40 Eichenbretter × 60,00 € | 2.400,00 € | 504,00 € | 2.904,00 € |
Dieses PDF ist eine gültige Rechnung, und Lambert behält den Vorsteuerabzug von 504,00 €, weil die Rechnung alle Pflichtangaben enthält. Lambert selbst ist jedoch der Geldbuße für fehlende Mittel ausgesetzt.
Die Tabelle unten vergleicht drei Szenarien. Szenario A: Lambert schließt die Lücke am Tag nach der Feststellung. Szenario B: Die Lücke bleibt offen, und nur die genannten Feststellungen werden geahndet. Szenario C: eine neue Feststellung innerhalb von drei Monaten nach der ersten.
| Datum | Ereignis | Zählt als | Geldbuße |
|---|---|---|---|
| 12. Mai 2026 | Eine MwSt.-Prüfung stellt fest, dass Lambert keine strukturierten Rechnungen empfangen kann | Erster Verstoß | 1.500 € |
| Szenario A: 13. Mai 2026 | Lambert klickt auf Activer la réception; Statut zeigt Enregistré seit dem 13. Mai 2026 | Lücke geschlossen | Keine |
| Szenario B: 12. August 2026 oder später | Frühestes Datum, an dem eine neue Feststellung als zweite zählen kann | Zweiter | 3.000 € |
| Szenario B: 12. November 2026 oder später | Drei Monate nach dem zweiten geahndeten Verstoß | Dritter | 5.000 € |
| Szenario C: 3. Juli 2026 | Neue Feststellung, 52 Tage nach der ersten | Kein zweiter Verstoß | Nicht geregelt; möglicherweise erneut eine Geldbuße der ersten Stufe (1.500 €). Wird sie verhängt, beginnt die Zählung neu: Eine neue Feststellung zählt erst ab dem 3. Oktober 2026 als zweite |
Schließt Lambert die Lücke nie, kosten drei Feststellungen zu den frühestmöglichen Daten 1.500 € + 3.000 € + 5.000 € = 9.500 €, und jede weitere Feststellung kostet zusätzlich 5.000 €, unabhängig vom Wert der betroffenen Rechnungen.
In Szenario A kann sich Bois Dethier ab dem 13. Mai 2026 nicht mehr auf die Ausweichregelung berufen und muss Lambert strukturierte Rechnungen senden. Die früheren PDF-Rechnungen von Bois Dethier bleiben gültig, und der FÖD Finanzen bittet, sie nicht erneut über Peppol zu senden.
Häufige Fehler
| Fehler | Warum er falsch ist | Stattdessen |
|---|---|---|
| „Nach einer Geldbuße haben wir drei Monate Zeit“ | Die drei Monate bestimmen nur, wann eine Wiederholung als zweiter oder weiterer Verstoß zählt | Die Lücke am selben Tag schließen und datierte Nachweise aufbewahren |
| „Wir senden über Peppol, also erfüllen wir die Pflicht“ | Die Geldbuße betrifft Ausstellen und Empfangen | Réception (Inbox) in Statut prüfen |
| Auf Libérer la réception (Empfang freigeben) klicken, ohne dass ein anderer Dienstleister übernimmt | Sie empfangen nicht mehr über Peppol | Erst freigeben, wenn der neue Dienstleister bereit ist |
| „Unser Lieferant hat ein PDF geschickt, also ist alles gut“ | Hat er die Ausweichregelung angewandt, weil Sie nicht empfangen können, tragen Sie das Risiko | Empfang aktivieren und Lieferanten informieren |
| Alte PDF-Rechnungen erneut über Peppol senden, sobald der Kunde bereit ist | Der FÖD Finanzen rät davon ab; es entstehen Dubletten | Nur neue Rechnungen über Peppol senden |
| Traité als Beweis lesen, dass der Kunde die Rechnung angenommen hat | Es bedeutet Zustellung im Netzwerk | Als Versandnachweis aufbewahren; Antworten des Kunden getrennt verfolgen |
Aufzubewahrende Nachweise
- Ein datierter Screenshot von Peppol → Statut (Envoi (Outbox): Autorisé, Réception (Inbox): Enregistré mit dem Datum bei „Depuis le“ sowie Autorisations (n)), dazu ein datiertes Ergebnis von lookup.peppol.org für Ihre
0208:-Kennung. - Wenn ein anderer Dienstleister für Sie empfängt: Ihr Vertrag oder seine schriftliche Bestätigung.
- XML und PDF jeder gesendeten und empfangenen Rechnung und Gutschrift. Wählen Sie auf der Seite Peppol die Zeilen aus und laden Sie ein ZIP mit den Ordnern
xmlundpdfherunter; Integrationen könnenGET /api/v1/peppol/documents/{id}/xmlnutzen. Bewahren Sie sie 7 Jahre ab dem 1. Januar des auf die Ausstellung folgenden Jahres auf; siehe Rechnungsarchivierung. - Für jede Rechnung nach der Ausweichregelung: ein datierter Nachweis, dass der Kunde nicht empfangen konnte, und das gesendete PDF.
- Schriftliche Vereinbarungen über jedes andere Format als Peppol BIS.
- Jeder Bußgeldbescheid, Ihr Antrag oder Rechtsbehelf und die Entscheidung darüber.
OrdoGrid archiviert das exakte XML und PDF jeder Peppol-Übermittlung und schreibt sie nicht um, bietet aber weder einen gesetzlichen Archivierungsdienst noch eine Aufbewahrungsgarantie. Bewahren Sie eigene Kopien auf.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten
Die Bußgeldpolitik des FÖD Finanzen, Anweisung 2018/I/41 (Nrn. 39 bis 56), beschreibt das Verfahren:
- Bescheid lesen. Er muss die Rechtsbehelfe und die zuständige Dienststelle angeben; fehlen diese Angaben, beginnt die Frist nicht zu laufen.
- Zuerst die Lücke schließen und datierte Nachweise aufbewahren: Die Erlassregeln prüfen, ob Sie die geahndete Pflicht zum Zeitpunkt Ihres Antrags erfüllen.
- Weg wählen. Legen Sie einen fakultativen Verwaltungsrechtsbehelf ein oder stellen Sie einen Antrag auf Erlass oder Herabsetzung der Geldbuße nach Art. 9 des Erlasses des Regenten vom 18. März 1831 bei der im Bescheid genannten Dienststelle (meist beim Zentrumsdirektor). Sie können auch direkt das Steuergericht (das Gericht erster Instanz) anrufen: Bei der MwSt. gibt es kein verpflichtendes Vorverfahren.
- Fristen beachten. Für einen Erlassantrag gilt keine gesetzliche Frist, der FÖD Finanzen bittet aber darum, ihn binnen drei Monaten einzureichen, und setzt die Beitreibung in dieser Zeit aus.
- Nicht auf einen automatischen Erlass setzen. Die Bußgeldpolitik erlässt die Geldbuße für bestimmte erste, gutgläubig begangene Verstöße, ihr Stand vom 1. Januar 2025 ist aber älter als die neue Geldbuße und erwähnt sie nicht. Eine erlassene Geldbuße zählt für spätere Verstöße weiterhin als geahndeter Verstoß (Nr. 56).
Empfohlene Routine
Dies sind unsere Empfehlungen, keine gesetzlichen Pflichten.
- Prüfen Sie jeden neuen belgischen Geschäftskunden vor der ersten Rechnung auf lookup.peppol.org und bewahren Sie das Ergebnis auf.
- Sehen Sie mindestens wöchentlich in die Peppol-Inbox und geben Sie empfangene Rechnungen an die buchende Person weiter.
- Prüfen Sie Statut jedes Quartal und nach jedem Wechsel des Dienstleisters oder der MwSt.-Nummer.
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Die vollständige Prüfung führen Sie mit der Checkliste E-Rechnung 2026 durch.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Geldbuße, wenn ich in Belgien nicht bei Peppol bin?
1.500 € für einen ersten Verstoß, 3.000 € für einen zweiten und 5.000 € für jeden weiteren, nach dem Königlichen Erlass Nr. 44 in der Fassung des Königlichen Erlasses vom 8. Juli 2025. Die Beträge sind fest und hängen nicht vom Wert Ihrer Rechnungen ab.
Gilt der Toleranzzeitraum noch?
Nein. Die allgemeine Toleranz galt vom 1. Januar bis 31. März 2026; die Toleranz für die Selbstfakturierung endete am 30. Juni 2026. Außerhalb dieser Toleranzen sieht der FÖD Finanzen nur unter außergewöhnlichen Umständen von einer Geldbuße ab, nach einer Einzelfallprüfung.
Kann mein Kunde belangt werden, wenn ich eine PDF-Rechnung sende?
Senden Sie ein PDF, weil Sie keine strukturierten Rechnungen ausstellen können, tragen Sie selbst das Risiko; Ihr Kunde darf die Rechnung ablehnen oder annehmen und seinen Abzug behalten. Senden Sie ein PDF, weil Ihr Kunde nicht empfangen kann, trägt er das Risiko, und Ihre Rechnung ist gültig.
Reicht Senden, wenn ich nicht empfangen kann?
Nein. Sofern Sie nicht vom Empfang befreit sind, aktivieren Sie den Empfang in OrdoGrid oder sorgen dafür, dass ein anderer Dienstleister für Sie empfängt.
Führt jede nicht strukturierte Rechnung zu einer eigenen Geldbuße?
Die Geldbuße für fehlende Mittel ahndet einen Zustand, nicht jede einzelne Rechnung, und der Erlass sagt nicht, wie viele Verstöße eine einzige Prüfung feststellen kann. Eine fehlende oder fehlerhafte strukturierte Rechnung kann zusätzlich eine proportionale Geldbuße auslösen.
Habe ich nach einer Geldbuße drei Monate Zeit, das Problem zu beheben?
Nein. Die drei Monate bestimmen nur, wann eine neue Feststellung als zweiter oder weiterer Verstoß zählt. Auch innerhalb dieser drei Monate kann ein neuer Verstoß festgestellt werden.
Gelten die gewöhnlichen MwSt.-Bußgelder für Rechnungen weiter?
Ja. Die Geldbußen der Königlichen Erlasse Nr. 41 und Nr. 44 für fehlende, fehlerhafte oder verspätete Rechnungen gelten auch für strukturierte Rechnungen.
Wie kann ich eine Geldbuße wegen der E-Rechnung anfechten?
Der Bescheid muss Ihre Rechtsbehelfe angeben: einen fakultativen Verwaltungsrechtsbehelf, einen Antrag auf Erlass oder Herabsetzung nach Art. 9 des Erlasses des Regenten vom 18. März 1831 oder eine Klage beim Steuergericht. Der FÖD Finanzen bittet, einen Antrag binnen drei Monaten einzureichen; ziehen Sie Ihren Buchhalter hinzu.
Quellen und Referenzen
- Belgisches Staatsblatt 14.07.2025 – Königlicher Erlass vom 8. Juli 2025, Art. 5 (Geldbuße im Königlichen Erlass Nr. 44) (FR)
- FÖD Finanzen – FAQ: spezifische Fragen zur E-Rechnung (F24, F26) (EN)
- FÖD Finanzen – FAQ: allgemeine Fragen zur B2B-Pflicht (F7, F8, F23) (EN)
- FÖD Finanzen – Ende des Toleranzzeitraums für die E-Rechnung, 7. April 2026 (FR)
- FÖD Finanzen – Anweisung 2018/I/41 zu MwSt.-Geldbußen, Stand 1. Januar 2025 (FR)
- Belgisches Staatsblatt 20.02.2026 – Gesetz vom 10. Februar 2026 (Ausweichregelung) (FR)
- FÖD Finanzen – Toleranzzeitraum in den ersten drei Monaten 2026, 18. Dezember 2025 (EN)
- Justel – Königlicher Erlass Nr. 1, Art. 13quater (FR)