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E-Rechnung in Belgien: Bußgelder von 1.500 bis 5.000 € und Kontrollen

Wer 1.500, 3.000 oder 5.000 € riskiert, wenn Peppol-Mittel zum Senden oder Empfangen fehlen: Zählung von Wiederholungen, Ende der Toleranz, nötige Nachweise.

Aktualisiert
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Für
Inhaber kleiner Unternehmen · Buchhalter und Steuerberater · Finanzteams

Auf einen Blick

Seit dem 1. Januar 2026 riskiert ein belgisches Unternehmen im Anwendungsbereich, dem die technischen Mittel zum Ausstellen und Empfangen strukturierter E-Rechnungen fehlen, eine Geldbuße von 1.500 € für einen ersten Verstoß, 3.000 € für einen zweiten und 5.000 € für jeden weiteren (Königlicher Erlass Nr. 44, geändert durch den Königlichen Erlass vom 8. Juli 2025). Ein Verstoß zählt nur dann als Wiederholung, wenn er frühestens drei Monate nach dem vorigen geahndeten Verstoß festgestellt wird. Die Toleranz von 2026 ist beendet, und die gewöhnlichen Rechnungsbußgelder gelten weiterhin daneben.

Bevor Sie beginnen

  • Wissen, ob Ihr Unternehmen unter die Pflicht von 2026 fällt
  • Ihre Unternehmensnummer und Zugang zu den Peppol-Seiten in OrdoGrid
  • Die Kontaktdaten Ihres Buchhalters, falls der FÖD Finanzen Ihnen einen Bescheid schickt

Erwartete Ergebnisse

  • Erkennen, welches Bußgeld zu welchem Versäumnis gehört: Fähigkeit, Rechnungsinhalt oder Frist
  • Betrag und frühestes Datum einer Wiederholung nach einer Feststellung berechnen
  • Eine Lücke beim Senden oder Empfangen in OrdoGrid schließen und datierte Nachweise aufbewahren
  • Ihre Möglichkeiten kennen, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten
Auf dieser Seite

Seit dem 1. Januar 2026 muss ein in Belgien niedergelassenes Unternehmen, das unter die Pflicht zur strukturierten E-Rechnung fällt, über die technischen Mittel verfügen, strukturierte E-Rechnungen auszustellen und zu empfangen. Fehlen sie, kann der FÖD Finanzen (die föderale Steuerverwaltung) eine feste Geldbuße verhängen: 1.500 € für einen ersten Verstoß, 3.000 € für einen zweiten und 5.000 € für jeden weiteren. Die gewöhnlichen Geldbußen für fehlende, verspätete oder fehlerhafte Rechnungen gelten daneben weiter.

Dieser Referenzartikel richtet sich an Unternehmer, Buchhalter und Finanzteams, die ihr Risiko kennen und beseitigen wollen. Wer unter die Pflicht fällt, erklärt der Artikel Die belgische E-Rechnungspflicht; was zu tun ist, wenn ein Kunde nicht empfangen kann, steht in Rechnung an einen Kunden ohne Peppol senden.

Die gesetzlich festgelegten Geldbußen

VerstoßRechtsgrundlageBetragWer belangt werden kann
Nicht über die technischen Mittel verfügen, eine strukturierte E-Rechnung auszustellen und zu empfangenKöniglicher Erlass Nr. 44, Anlage, Abschnitt 2, Rubrik I, Punkt C, eingefügt durch Art. 5 des Königlichen Erlasses vom 8. Juli 2025; in Kraft seit 1. Januar 20261.500 € (erster), 3.000 € (zweiter), 5.000 € (jeder weitere)Aussteller oder Empfänger, dem die Mittel fehlen
Strukturierte Rechnung fehlt, ist unvollständig oder fehlerhaftKöniglicher Erlass Nr. 41, Anlage, Tabelle CProportionale GeldbußeVor allem der Aussteller; Art. 70 § 2 des MwSt.-Gesetzbuches erfasst auch den Vertragspartner, doch laut Bußgeldpolitik des FÖD Finanzen (Nr. 71) wird kein Kunde belangt, dessen Vorsteuerabzug anerkannt wird
Verspätete Ausstellung und andere Verstöße gegen die Regeln der strukturierten Rechnung, einschließlich der technischen Regeln von Art. 13ter des Königlichen Erlasses Nr. 1Königlicher Erlass Nr. 44, Anlage, Abschnitt 2, Rubrik I, Punkte A und BNicht proportionale GeldbußeDie Partei, die gegen die Regel verstößt

Im französischen Text lautet der neue Verstoß „Non-disposition des moyens techniques permettant d'émettre et de recevoir une facture électronique structurée“. Geahndet wird ein Zustand, keine Rechnung: Der Betrag ist derselbe, ob Ihre Rechnungen zusammen 200 € oder 200.000 € ausmachen. Der FÖD Finanzen nennt diese Geldbußen in Frage 26 seiner FAQ und bestätigt, dass seine Bußgeldpolitik von 2018 weiter gilt.

Technische Mittel zum Ausstellen und Empfangen

Selbst oder über einen Dienstleister Rechnungen und Gutschriften (Kreditnoten, Rechnungskorrekturen) im Format Peppol BIS senden und empfangen können, dem UBL-basierten Format, das im Peppol-Netzwerk verwendet wird. In Belgien heißt das: bei Peppol mindestens unter dem Schema 0208 mit Ihrer zehnstelligen Unternehmensnummer aus der ZDU (Zentrale Datenbank der Unternehmen) registriert sein und veröffentlicht haben, dass Sie Rechnungen und Gutschriften nach Peppol BIS Billing empfangen können. Art. 13quater des Königlichen Erlasses Nr. 1 verlangt diese Mittel auch dann, wenn Sie mit einem Kunden ein anderes Format vereinbart haben.

Wie zweite und weitere Geldbußen gezählt werden

Ein Verstoß zählt nur dann als zweiter oder weiterer Verstoß, wenn die Verwaltung ihn frühestens drei Monate nach dem vorigen Verstoß feststellt, der zu einer Geldbuße geführt hat.

FeststellungZählt alsGeldbuße
Erster festgestellter VerstoßErster1.500 €
Festgestellt mindestens 3 Monate nach dem vorigen geahndeten VerstoßZweiter3.000 €
Festgestellt mindestens 3 Monate nach dem zweiten geahndeten VerstoßDritter5.000 €
Jeder spätere, mindestens 3 Monate nach dem vorigen geahndeten VerstoßWeitererje 5.000 €
Festgestellt weniger als 3 Monate nach dem vorigen geahndeten VerstoßKein zweiter oder weiterer VerstoßIm Text nicht geregelt (siehe Hinweis unten)

Der Erlass ahndet nicht jede Rechnung: Der Verstoß ist das Fehlen der Mittel. Er sagt auch nicht, wie viele Verstöße eine einzige Prüfung feststellen kann; gehen Sie also weder davon aus, dass eine Geldbuße alle früheren Rechnungen abdeckt, noch dass jede Rechnung einzeln geahndet wird.

Wer belangt werden kann: Lieferant, Kunde oder beide

Die FAQ des FÖD Finanzen (Fragen 7, 8 und 24) beantwortet die üblichen Situationen. „Im Anwendungsbereich“ bedeutet einen Umsatz zwischen zwei in Belgien niedergelassenen Unternehmen, bei dem der Kunde seine belgische MwSt.-Nummer mitteilen muss.

Situation (B2B im Anwendungsbereich)Der Geldbuße für fehlende Mittel ausgesetztWas mit der Rechnung geschiehtWas zu tun ist
Sie können keine strukturierten Rechnungen ausstellen und senden PDFsSie, der LieferantDer Kunde darf sie grundsätzlich ablehnen; nimmt er sie an, behält er seinen VorsteuerabzugPeppol-Versand einrichten
Ihr Kunde kann nicht empfangen, also stellen Sie nach der Ausweichregelung eine PDF- oder Papierrechnung ausDer KundeIhre Rechnung ist rechtlich gültigDatierten Nachweis aufbewahren; sie später nicht strukturiert nachsenden
Sie können senden, aber niemand empfängt für SieSie, als EmpfängerLieferanten dürfen Ihnen PDFs senden; Sie behalten den Abzug, wenn die Rechnung alle Pflichtangaben enthältEmpfang sofort aktivieren
Sie sind beide bei Peppol, aber Sie mailen nur ein PDFNicht diese Geldbuße: Sie haben die MittelDie strukturierte Rechnung fehlt: gewöhnliche Geldbußen (FAQ, Frage 26)Rechnungen im Anwendungsbereich über Peppol senden
Sie haben mit einem Kunden schriftlich ein anderes EN-16931-Format vereinbartSie, wenn Ihnen die Peppol-BIS-Mittel fehlenDas vereinbarte Format ist gültigSenden und Empfangen in Peppol BIS funktionsfähig halten
Ein Kunde rechnet im Gutschriftverfahren (Selbstfakturierung) mit Ihnen abDie Partei, der die Mittel fehlenDie Toleranz für die Selbstfakturierung endete am 30. Juni 2026Sich als Lieferant für den Empfang von Selbstfakturierungsdokumenten registrieren

Die Ausweichregelung steht in Art. 53 § 2bis Absatz 6 des MwSt.-Gesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 10. Februar 2026 und vom FÖD Finanzen seit dem 1. Januar 2026 angewandt. Sie schützt den Lieferanten, nicht den Empfänger: Ein Kunde, der nicht empfangen kann, verstößt weiter gegen seine eigene Pflicht.

Welcher Teil der Pflicht für Sie gilt

Ihre SituationMuss strukturiert ausstellenMuss empfangen können
Gewöhnlicher MwSt.-Pflichtiger mit Niederlassung in BelgienJa, an belgische GeschäftskundenJa
Kleinunternehmerregelung (Steuerbefreiungsregelung für Kleinunternehmen)Ja, an belgische GeschäftskundenJa
Pauschalbesteuerter MwSt.-Pflichtiger (Art. 56); die Regelung endet spätestens am 1. Januar 2028NeinJa
Landwirt, der der landwirtschaftlichen Sonderregelung unterliegtNein, für Umsätze im Rahmen der SonderregelungJa
Verkauft nur an Privatpersonen, kauft aber bei belgischen UnternehmenNeinJa
Tätigt nur nach Art. 44 des MwSt.-Gesetzbuches befreite UmsätzeNeinNein
Nicht in Belgien niedergelassen, auch mit belgischer MwSt.-NummerNeinNein

Toleranz und Durchsetzung: Stand am 13. Oktober 2026

DatumWas geschah
14. Juli 2025Königlicher Erlass vom 8. Juli 2025 veröffentlicht: die neue Geldbuße, in Kraft ab 1. Januar 2026
18. Dezember 2025Der FÖD Finanzen schließt jeden allgemeinen Aufschub aus und kündigt eine Toleranz für das erste Quartal an
1. Januar bis 31. März 2026Keine Geldbußen für Unternehmen, die „rechtzeitig und in angemessener Weise“ Schritte unternommen hatten und denen die Mittel aus Gründen fehlten, die sie nicht zu vertreten hatten; sie mussten dennoch auf andere Weise fakturieren
20. Februar 2026Gesetz vom 10. Februar 2026 in Kraft: Die Ausweichregelung steht im MwSt.-Gesetzbuch
7. April 2026Der FÖD Finanzen bestätigt das Ende der allgemeinen Toleranz
30. Juni 2026Ende der Toleranz für die Selbstfakturierung, die galt, solange der Softwareanbieter sie noch umsetzte
Ab 1. Juli 2026Keine Toleranz mehr. Seit der Mitteilung vom 7. April 2026 kann der FÖD Finanzen nur ausnahmsweise von einer Geldbuße absehen, nach einer Einzelfallprüfung, die Sie über das Kontaktformular auf efacture.belgium.be beantragen

Am 13. Oktober 2026 ist die Mitteilung vom 7. April 2026 weiterhin die neueste Meldung des FÖD Finanzen zur E-Rechnung.

Lücken in OrdoGrid prüfen und schließen

OrdoGrid ist über einen zertifizierten Zugangspunkt mit Peppol verbunden. Es sendet über Peppol nur für Unternehmen mit belgischer MwSt.-Nummer, und den Empfang aktivieren Sie separat. Es übermittelt nichts an den FÖD Finanzen und kann Ihnen nicht sagen, ob Sie unter die Pflicht fallen.

  1. Status öffnen. Gehen Sie zu Peppol → Statut (Status). Unter Statut d'inscription Peppol zeigt das Badge Envoi + réception (Senden und Empfangen) oder Envoi seul (nur Senden); die Dokument-Registerkarten zeigen dasselbe als Mode : Envoi + réception oder Mode : Envoi seul.
  2. Senden. Envoi (Outbox) muss Autorisé (Autorisiert) mit Ihrer MwSt.-Nummer anzeigen. Falls nicht, öffnen Sie Autorisation Peppol, geben den Nom complet du signataire (vollständiger Name des Unterzeichners) ein, setzen das Bestätigungshäkchen und klicken auf Signer et confirmer l'autorisation (Unterzeichnen und Autorisierung bestätigen).
  3. Empfangen. Réception (Inbox) sollte Enregistré (Registriert) mit einem Datum bei „Depuis le“ (seit) anzeigen. Steht dort Non enregistré (Nicht registriert) und empfängt kein anderer Dienstleister für Sie, klicken Sie auf Activer la réception (Empfang aktivieren): OrdoGrid registriert 0208: und Ihre Unternehmensnummer für Rechnungen und Gutschriften nach Peppol BIS, neben weiteren Dokumenttypen.
  4. Empfang anderswo. Zeigt Réception Peppol die Meldung Déjà inscrit sur le réseau Peppol (Bereits im Peppol-Netzwerk registriert), hält ein anderer Dienstleister Ihre Registrierung. Wählen Sie Continuer en envoi seul (Nur mit Senden fortfahren) und sorgen Sie dafür, dass der Posteingang bei diesem Dienstleister tatsächlich betreut wird.
  5. Identität. Notieren Sie unter Annuaire Peppol (Peppol-Verzeichnis) Ihre Identifiant Peppol (Peppol-Kennung) und die Documents supportés (unterstützte Dokumente). Prüfen Sie von außen auf lookup.peppol.org, indem Sie 0208: und Ihre Unternehmensnummer eingeben; das Werkzeug zeigt die Empfangsfähigkeit, nicht die Sendefähigkeit.
  6. Rechnungen im Anwendungsbereich über Peppol senden. Klicken Sie im Editor auf Envoyer (Senden), lassen Sie Envoi électronique via Peppol (Elektronischer Versand über Peppol) angehakt und klicken Sie auf Sauvegarder & Envoyer (Speichern und senden). In Peppol → Outbox bedeutet Traité (Verarbeitet) im Netzwerk zugestellt, nicht angenommen; kümmern Sie sich sofort um Sendungen mit Erreur (Fehler). Meldet das Sendefenster Le client n'est pas enregistré sur le réseau Peppol (Der Kunde ist nicht im Peppol-Netzwerk registriert), prüfen Sie dies auf lookup.peppol.org und bewahren Sie das datierte Ergebnis als Nachweis dafür auf, dass der Kunde nicht empfangen konnte; senden Sie dann per Email, wenn der Kunde PDF-Rechnungen akzeptiert (sonst auf Papier).
  7. Posteingang verfolgen. Inbox zeigt ein Badge für Ungelesenes, und Inhaber und Administratoren erhalten bei neuen Dokumenten eine E-Mail. Actualiser (Aktualisieren) ruft sie sofort ab.

Die Einrichtung Schritt für Schritt beschreibt der Artikel Peppol in OrdoGrid einrichten, die Bearbeitung empfangener Rechnungen der Artikel Lieferantenrechnungen empfangen.

Rechenbeispiel: eine Empfangslücke bei einer MwSt.-Prüfung

Die Menuiserie Lambert SRL in Lüttich stellt belgischen Bauunternehmen seit Januar 2026 mit OrdoGrid Rechnungen über Peppol aus. Bei der Einrichtung klickte sie auf Continuer en envoi seul, und kein anderer Dienstleister empfängt für sie. Ihre Lieferanten senden ihr deshalb PDFs nach der Ausweichregelung, zum Beispiel:

LieferantenrechnungNettoMwSt. 21 %Gesamt
Bois Dethier SA, Rechnung 2026-0311 vom 4. März 2026: 40 Eichenbretter × 60,00 €2.400,00 €504,00 €2.904,00 €

Dieses PDF ist eine gültige Rechnung, und Lambert behält den Vorsteuerabzug von 504,00 €, weil die Rechnung alle Pflichtangaben enthält. Lambert selbst ist jedoch der Geldbuße für fehlende Mittel ausgesetzt.

Die Tabelle unten vergleicht drei Szenarien. Szenario A: Lambert schließt die Lücke am Tag nach der Feststellung. Szenario B: Die Lücke bleibt offen, und nur die genannten Feststellungen werden geahndet. Szenario C: eine neue Feststellung innerhalb von drei Monaten nach der ersten.

DatumEreignisZählt alsGeldbuße
12. Mai 2026Eine MwSt.-Prüfung stellt fest, dass Lambert keine strukturierten Rechnungen empfangen kannErster Verstoß1.500 €
Szenario A: 13. Mai 2026Lambert klickt auf Activer la réception; Statut zeigt Enregistré seit dem 13. Mai 2026Lücke geschlossenKeine
Szenario B: 12. August 2026 oder späterFrühestes Datum, an dem eine neue Feststellung als zweite zählen kannZweiter3.000 €
Szenario B: 12. November 2026 oder späterDrei Monate nach dem zweiten geahndeten VerstoßDritter5.000 €
Szenario C: 3. Juli 2026Neue Feststellung, 52 Tage nach der erstenKein zweiter VerstoßNicht geregelt; möglicherweise erneut eine Geldbuße der ersten Stufe (1.500 €). Wird sie verhängt, beginnt die Zählung neu: Eine neue Feststellung zählt erst ab dem 3. Oktober 2026 als zweite

Schließt Lambert die Lücke nie, kosten drei Feststellungen zu den frühestmöglichen Daten 1.500 € + 3.000 € + 5.000 € = 9.500 €, und jede weitere Feststellung kostet zusätzlich 5.000 €, unabhängig vom Wert der betroffenen Rechnungen.

In Szenario A kann sich Bois Dethier ab dem 13. Mai 2026 nicht mehr auf die Ausweichregelung berufen und muss Lambert strukturierte Rechnungen senden. Die früheren PDF-Rechnungen von Bois Dethier bleiben gültig, und der FÖD Finanzen bittet, sie nicht erneut über Peppol zu senden.

Häufige Fehler

FehlerWarum er falsch istStattdessen
„Nach einer Geldbuße haben wir drei Monate Zeit“Die drei Monate bestimmen nur, wann eine Wiederholung als zweiter oder weiterer Verstoß zähltDie Lücke am selben Tag schließen und datierte Nachweise aufbewahren
„Wir senden über Peppol, also erfüllen wir die Pflicht“Die Geldbuße betrifft Ausstellen und EmpfangenRéception (Inbox) in Statut prüfen
Auf Libérer la réception (Empfang freigeben) klicken, ohne dass ein anderer Dienstleister übernimmtSie empfangen nicht mehr über PeppolErst freigeben, wenn der neue Dienstleister bereit ist
„Unser Lieferant hat ein PDF geschickt, also ist alles gut“Hat er die Ausweichregelung angewandt, weil Sie nicht empfangen können, tragen Sie das RisikoEmpfang aktivieren und Lieferanten informieren
Alte PDF-Rechnungen erneut über Peppol senden, sobald der Kunde bereit istDer FÖD Finanzen rät davon ab; es entstehen DublettenNur neue Rechnungen über Peppol senden
Traité als Beweis lesen, dass der Kunde die Rechnung angenommen hatEs bedeutet Zustellung im NetzwerkAls Versandnachweis aufbewahren; Antworten des Kunden getrennt verfolgen

Aufzubewahrende Nachweise

  • Ein datierter Screenshot von Peppol → Statut (Envoi (Outbox): Autorisé, Réception (Inbox): Enregistré mit dem Datum bei „Depuis le“ sowie Autorisations (n)), dazu ein datiertes Ergebnis von lookup.peppol.org für Ihre 0208:-Kennung.
  • Wenn ein anderer Dienstleister für Sie empfängt: Ihr Vertrag oder seine schriftliche Bestätigung.
  • XML und PDF jeder gesendeten und empfangenen Rechnung und Gutschrift. Wählen Sie auf der Seite Peppol die Zeilen aus und laden Sie ein ZIP mit den Ordnern xml und pdf herunter; Integrationen können GET /api/v1/peppol/documents/{id}/xml nutzen. Bewahren Sie sie 7 Jahre ab dem 1. Januar des auf die Ausstellung folgenden Jahres auf; siehe Rechnungsarchivierung.
  • Für jede Rechnung nach der Ausweichregelung: ein datierter Nachweis, dass der Kunde nicht empfangen konnte, und das gesendete PDF.
  • Schriftliche Vereinbarungen über jedes andere Format als Peppol BIS.
  • Jeder Bußgeldbescheid, Ihr Antrag oder Rechtsbehelf und die Entscheidung darüber.

OrdoGrid archiviert das exakte XML und PDF jeder Peppol-Übermittlung und schreibt sie nicht um, bietet aber weder einen gesetzlichen Archivierungsdienst noch eine Aufbewahrungsgarantie. Bewahren Sie eigene Kopien auf.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten

Die Bußgeldpolitik des FÖD Finanzen, Anweisung 2018/I/41 (Nrn. 39 bis 56), beschreibt das Verfahren:

  1. Bescheid lesen. Er muss die Rechtsbehelfe und die zuständige Dienststelle angeben; fehlen diese Angaben, beginnt die Frist nicht zu laufen.
  2. Zuerst die Lücke schließen und datierte Nachweise aufbewahren: Die Erlassregeln prüfen, ob Sie die geahndete Pflicht zum Zeitpunkt Ihres Antrags erfüllen.
  3. Weg wählen. Legen Sie einen fakultativen Verwaltungsrechtsbehelf ein oder stellen Sie einen Antrag auf Erlass oder Herabsetzung der Geldbuße nach Art. 9 des Erlasses des Regenten vom 18. März 1831 bei der im Bescheid genannten Dienststelle (meist beim Zentrumsdirektor). Sie können auch direkt das Steuergericht (das Gericht erster Instanz) anrufen: Bei der MwSt. gibt es kein verpflichtendes Vorverfahren.
  4. Fristen beachten. Für einen Erlassantrag gilt keine gesetzliche Frist, der FÖD Finanzen bittet aber darum, ihn binnen drei Monaten einzureichen, und setzt die Beitreibung in dieser Zeit aus.
  5. Nicht auf einen automatischen Erlass setzen. Die Bußgeldpolitik erlässt die Geldbuße für bestimmte erste, gutgläubig begangene Verstöße, ihr Stand vom 1. Januar 2025 ist aber älter als die neue Geldbuße und erwähnt sie nicht. Eine erlassene Geldbuße zählt für spätere Verstöße weiterhin als geahndeter Verstoß (Nr. 56).

Empfohlene Routine

Dies sind unsere Empfehlungen, keine gesetzlichen Pflichten.

  1. Prüfen Sie jeden neuen belgischen Geschäftskunden vor der ersten Rechnung auf lookup.peppol.org und bewahren Sie das Ergebnis auf.
  2. Sehen Sie mindestens wöchentlich in die Peppol-Inbox und geben Sie empfangene Rechnungen an die buchende Person weiter.
  3. Prüfen Sie Statut jedes Quartal und nach jedem Wechsel des Dienstleisters oder der MwSt.-Nummer.

Unabhängig davon können kleine Gesellschaften und Selbstständige ihre Abonnementkosten für E-Rechnungssoftware in den Besteuerungszeiträumen 2024 bis 2027 zu 120 % abziehen; fragen Sie Ihren Buchhalter.

Die vollständige Prüfung führen Sie mit der Checkliste E-Rechnung 2026 durch.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Geldbuße, wenn ich in Belgien nicht bei Peppol bin?

1.500 € für einen ersten Verstoß, 3.000 € für einen zweiten und 5.000 € für jeden weiteren, nach dem Königlichen Erlass Nr. 44 in der Fassung des Königlichen Erlasses vom 8. Juli 2025. Die Beträge sind fest und hängen nicht vom Wert Ihrer Rechnungen ab.

Gilt der Toleranzzeitraum noch?

Nein. Die allgemeine Toleranz galt vom 1. Januar bis 31. März 2026; die Toleranz für die Selbstfakturierung endete am 30. Juni 2026. Außerhalb dieser Toleranzen sieht der FÖD Finanzen nur unter außergewöhnlichen Umständen von einer Geldbuße ab, nach einer Einzelfallprüfung.

Kann mein Kunde belangt werden, wenn ich eine PDF-Rechnung sende?

Senden Sie ein PDF, weil Sie keine strukturierten Rechnungen ausstellen können, tragen Sie selbst das Risiko; Ihr Kunde darf die Rechnung ablehnen oder annehmen und seinen Abzug behalten. Senden Sie ein PDF, weil Ihr Kunde nicht empfangen kann, trägt er das Risiko, und Ihre Rechnung ist gültig.

Reicht Senden, wenn ich nicht empfangen kann?

Nein. Sofern Sie nicht vom Empfang befreit sind, aktivieren Sie den Empfang in OrdoGrid oder sorgen dafür, dass ein anderer Dienstleister für Sie empfängt.

Führt jede nicht strukturierte Rechnung zu einer eigenen Geldbuße?

Die Geldbuße für fehlende Mittel ahndet einen Zustand, nicht jede einzelne Rechnung, und der Erlass sagt nicht, wie viele Verstöße eine einzige Prüfung feststellen kann. Eine fehlende oder fehlerhafte strukturierte Rechnung kann zusätzlich eine proportionale Geldbuße auslösen.

Habe ich nach einer Geldbuße drei Monate Zeit, das Problem zu beheben?

Nein. Die drei Monate bestimmen nur, wann eine neue Feststellung als zweiter oder weiterer Verstoß zählt. Auch innerhalb dieser drei Monate kann ein neuer Verstoß festgestellt werden.

Gelten die gewöhnlichen MwSt.-Bußgelder für Rechnungen weiter?

Ja. Die Geldbußen der Königlichen Erlasse Nr. 41 und Nr. 44 für fehlende, fehlerhafte oder verspätete Rechnungen gelten auch für strukturierte Rechnungen.

Wie kann ich eine Geldbuße wegen der E-Rechnung anfechten?

Der Bescheid muss Ihre Rechtsbehelfe angeben: einen fakultativen Verwaltungsrechtsbehelf, einen Antrag auf Erlass oder Herabsetzung nach Art. 9 des Erlasses des Regenten vom 18. März 1831 oder eine Klage beim Steuergericht. Der FÖD Finanzen bittet, einen Antrag binnen drei Monaten einzureichen; ziehen Sie Ihren Buchhalter hinzu.

Quellen und Referenzen