Leitfaden20 Min. Lesezeit
  • Belgien

Kleinunternehmerregelung (MwSt.-Befreiung): Rechnungen in Belgien

Wer die belgische Steuerbefreiung bis 25.000 € nutzen darf, die Pflichtangabe auf der Rechnung, Peppol seit 2026, der Ausstieg und Rechnungen in OrdoGrid.

Aktualisiert
Inhaltsverantwortung
Team für Kundendokumentation
Für
Freelancer und Selbstständige unter der Kleinunternehmerregelung · Selbstständige im Nebenberuf · Sehr kleine Gesellschaften und VoG · Buchhalter kleiner Unternehmen

Auf einen Blick

Liegt Ihr Jahresumsatz in Belgien bei höchstens 25.000 € ohne MwSt. (ab 2027: 26.000 €), ist Ihre Tätigkeit nicht ausgeschlossen und haben Sie die Regelung vorab beim FÖD Finanzen gemeldet, dürfen Sie unter der Steuerbefreiungsregelung für Kleinunternehmen ohne MwSt. fakturieren. Jede Rechnung muss anstelle der MwSt. die Angabe „Régime particulier de la franchise de taxe“ oder „Bijzondere vrijstellingsregeling van belasting“ tragen, und seit dem 1. Januar 2026 müssen Rechnungen an belgische mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen strukturierte E-Rechnungen sein, grundsätzlich über Peppol.

Bevor Sie beginnen

  • Ihre MwSt.-Nummer und der Nachweis, dass Sie die Regelung beim FÖD Finanzen gemeldet haben (e604A bei Gründung, sonst e604)
  • Ihr Umsatz in Belgien seit Beginn des Kalenderjahres
  • Ein OrdoGrid-Unternehmen, in dem Sie Inhaber oder Administrator sind
  • Für den Peppol-Versand: eine unterzeichnete Autorisation Peppol in OrdoGrid

Erwartete Ergebnisse

  • Prüfen, ob Sie die Regelung nutzen dürfen und wann sie endet
  • Eine Rechnung unter der Kleinunternehmerregelung mit der richtigen Angabe ausstellen, über Peppol oder als PDF
  • Beim Ausstieg korrekt auf Rechnungen mit MwSt. umstellen
  • Die verbleibenden jährlichen Meldungen und Unterlagen kennen
Auf dieser Seite

Unter der Steuerbefreiungsregelung für Kleinunternehmen, kurz Kleinunternehmerregelung (Artikel 56bis bis 56undecies des MwSt.-Gesetzbuches), berechnet ein belgisches Unternehmen mit einem Jahresumsatz in Belgien von höchstens 25.000 € ohne MwSt. keine MwSt., reicht keine periodischen MwSt.-Erklärungen ein und kann keine MwSt. auf seine Einkäufe abziehen. Es behält seine MwSt.-Nummer und stellt weiterhin Rechnungen aus, mit einer Pflichtangabe anstelle der MwSt. Seit dem 1. Januar 2026 muss es außerdem strukturierte E-Rechnungen an belgische mehrwertsteuerpflichtige Geschäftskunden senden und solche Rechnungen empfangen können.

Dieser Leitfaden richtet sich an Freelancer, Selbstständige im Nebenberuf, sehr kleine Gesellschaften und VoG sowie an ihre Buchhalter. Die anderen Regelungen werden in MwSt.-Regelungen auf belgischen Rechnungen verglichen, alle allgemeinen Pflichtangaben stehen in gesetzliche Angaben auf einer belgischen Rechnung, und der Empfang von Lieferantenrechnungen wird in MwSt.-Befreiung und Peppol-Empfang erklärt.

Wer die Regelung 2026 nutzen darf

Steuerbefreiungsregelung für Kleinunternehmen

Eine Sonderregelung der MwSt., die vom Umsatz und der Tätigkeit des Unternehmens selbst abhängt. Das Unternehmen ist MwSt.-Pflichtiger mit MwSt.-Nummer, berechnet aber keine MwSt. auf seine Umsätze in Belgien und kann keine MwSt. auf seine Kosten abziehen. Der Status des Kunden spielt keine Rolle.

BedingungRegelRechtsgrundlage
UmsatzHöchstens 25.000 € ohne MwSt. in den Jahren 2025 und 2026: alle im Kalenderjahr in Belgien bewirkten Lieferungen von Gütern und Dienstleistungen, und die Schwelle wurde im vorangegangenen Kalenderjahr nicht überschritten (ein Unternehmen, dessen Umsatz in Belgien 2026 über 25.000 € lag, kann die Regelung 2027 nicht nutzen). Der Verkauf eigener Investitionsgüter, etwa Ihres Gebrauchtwagens, zählt nichtMwSt.-Gesetzbuch, Art. 56bis, 56ter, 56nonies, 56decies §1
Beginn im Laufe des JahresDie Schwelle wird anteilig um die Tage zwischen dem 1. Januar und Ihrem Tätigkeitsbeginn gekürzt. Beispiel des FÖD Finanzen: Ein Beginn am 1. Juli 2026 ergibt 25.000 € − 25.000 € × 181/365 = 12.603 €; erwarten Sie, diesen Betrag bis zum 31. Dezember zu überschreiten, können Sie die Regelung 2026 nicht nutzenGesetz vom 10. Februar 2026
MeldungVorab. Starter melden sie in der Erklärung e604A; ein bereits erfasster MwSt.-Pflichtiger, der wechselt, nutzt die Anwendung e604, 2026 vor dem 15. März, 15. Juni, 15. September oder 15. Dezember für den 1. April, 1. Juli, 1. Oktober oder 1. Januar 2027MwSt.-Gesetzbuch, Art. 56ter; FÖD Finanzen
Ausgeschlossene UnternehmenMwSt.-Einheiten; Unternehmen, die gewöhnlich Arbeiten an Immobilien ausführen; Unternehmen, die ein registriertes Kassensystem verwenden müssen (seit 2026 nicht nur im Horeca-Sektor); Lieferanten von Altmaterial, Abfällen und SchrottMwSt.-Gesetzbuch, Art. 56bis §2
Ausgeschlossene Umsätze (Regelung gilt für den Rest weiter)Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge, Verkäufe unter der Differenzbesteuerung, verdeckte Umsätze, bestimmte steuerpflichtige VermietungenMwSt.-Gesetzbuch, Art. 56bis §3
In einem anderen Mitgliedstaat ansässigMöglich, wenn der Umsatz in der Union höchstens 100.000 € und in Belgien höchstens 25.000 € beträgtMwSt.-Gesetzbuch, Art. 56ter §2

Seit dem Gesetz vom 10. Februar 2026 steht ausdrücklich im MwSt.-Gesetzbuch, dass Kleinunternehmer die MwSt. auf Güter und Dienstleistungen, die sie für ihre befreiten Umsätze verwenden, nicht abziehen können (Art. 56bis §4).

Schwellen ab 2027

Das Gesetz vom 23. September 2026 (Belgisches Staatsblatt vom 7. Oktober 2026) erhöht die Schwelle ab dem 1. Januar 2027 jedes Jahr. Die Toleranz von 10 %, erklärt unter „Wann und wie Sie die Regelung verlassen“, gilt zusätzlich zur Schwelle des jeweiligen Jahres.

KalenderjahrSchwelleObergrenze der 10-%-Toleranz
2025 und 202625.000 €27.500 €
202726.000 €28.600 €
202827.000 €29.700 €
202928.000 €30.800 €
203029.000 €31.900 €
ab 203130.000 €33.000 €

Was eine Rechnung unter der Kleinunternehmerregelung enthalten muss

Das Gesetz. Seit dem 1. Januar 2025 verlangt der Königliche Erlass Nr. 1 (Art. 5 §1 10°quater) die Angabe „Régime particulier de la franchise de taxe“ auf Französisch oder „Bijzondere vrijstellingsregeling van belasting“ auf Niederländisch, „anstelle der Steuer“. Es wird keine MwSt. berechnet. Die bis zum 31. Dezember 2024 verwendete Formulierung „Régime particulier de franchise des petites entreprises“ ist veraltet. Eine amtliche deutsche Formulierung haben wir nicht gefunden: Fragen Sie Ihren Buchhalter, wenn Sie auf Deutsch fakturieren.

Alle anderen Angaben einer vollständigen Rechnung bleiben Pflicht: Datum und fortlaufende Nummer; Ihr Name, die Anschrift Ihres Sitzes und Ihre MwSt.-Nummer; Name, Anschrift und, falls vorhanden, MwSt.-Nummer des Kunden; das Datum des Umsatzes, wenn es abweicht; was Sie geliefert haben; der Einzelpreis ohne MwSt., die Besteuerungsgrundlage und etwaige Rabatte. Gesellschaften und VoG ergänzen ihre gesellschaftsrechtlichen Angaben wie Rechtsform und Unternehmensnummer.

Ein Kleinunternehmer darf auch eine vereinfachte Rechnung mit weniger Angaben ausstellen (Art. 13 KE Nr. 1); im Rahmen der B2B-Pflicht muss sie trotzdem als strukturierte Peppol-Rechnung versandt werden (FAQ des FÖD Finanzen). Liegt Ihr Sitz im niederländischen Sprachgebiet, müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Teile der Rechnung auf Niederländisch sein.

Was OrdoGrid druckt. Der Name der Option und der gedruckte Text richten sich nach Profil entreprise → Langue des documents (Unternehmensprofil → Dokumentsprache):

DokumentspracheOption unter Options de TVA (MwSt.-Optionen)Text nach der MwSt.-Bezeichnung im PDF
FranzösischRégime de la franchise de taxeRégime particulier de la franchise de taxe
NiederländischKleine ondernemingsregelingBijzondere vrijstellingsregeling van belasting
EnglischSmall business exemptionSpecial VAT exemption scheme for small businesses (Übersetzung)
DeutschKleinunternehmerregelungSonderregelung für Kleinunternehmen – MwSt.-Befreiung (Übersetzung)

Die Zeilen werden auf 0 % gesetzt, und das PDF zeigt eine MwSt.-Summe von 0,00 €. Im Peppol-XML sendet OrdoGrid die Zeilen und die MwSt.-Aufschlüsselung in der Kategorie E (befreit) zu 0 %, mit dem gedruckten Text in der Dokumentsprache als dem Befreiungsgrund, den die Regel BR-E-10 verlangt (ohne VATEX-Code), und bettet das PDF ein. Derselbe Text eröffnet die Dokumentnotiz (BT-22), gefolgt von Ihren Notes.

Die Kleinunternehmerregelung ist kein Nullsatz, keine Befreiung nach Artikel 44 und keine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft

RegelungHängt ab vonMwSt. auf der RechnungPflichtangabeOption in OrdoGrid
Kleinunternehmerregelung (Art. 56bis)Ihrem Umsatz und Ihrer TätigkeitKeine; kein Abzug auf Kosten„Régime particulier de la franchise de taxe“Régime de la franchise de taxe
Befreite Dienstleistungen (Art. 44, etwa bestimmte medizinische oder Bildungsleistungen)Der Art der LeistungKeineEin Verweis auf die BefreiungExonération (art. 44 CTVA), die „Exonération de TVA – article 44 du Code de la TVA“ druckt (MwSt.-Kategorie E)
Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, auch die Vertragspartnerregelung im BauDem Kunden und dem UmsatzVom Kunden geschuldet„Autoliquidation“ / „Btw verlegd“; bei Arbeiten an Immobilien die vollständige Angabe nach Art. 20 §3 KE Nr. 1Autoliquidation, Régime cocontractant: nie auf einer Rechnung unter der Kleinunternehmerregelung an einen belgischen Kunden; für Geschäftskunden in der EU siehe „Kunden im Ausland“
NullsatzEinigen bestimmten Gütern0 %Der SteuersatzTaux zéro

Der Status Ihres Kunden entscheidet nie über die Kleinunternehmerregelung: Ein Unternehmen außerhalb der Regelung berechnet auch Privatkunden MwSt., und ein Kleinunternehmer berechnet auch Gesellschaften keine. OrdoGrid schlägt die Kleinunternehmerregelung nie vor, da sie von Ihrem eigenen Status abhängt: Sie wählen sie selbst. Für einen belgischen Kunden mit MwSt.-Nummer kann das Konformitätsfenster das Régime cocontractant vorschlagen, das auf einer Rechnung unter der Kleinunternehmerregelung nichts zu suchen hat.

Peppol seit dem 1. Januar 2026: senden und empfangen

Das Gesetz. Laut FAQ des FÖD Finanzen (F2) gilt die Pflicht auch, wenn Sie die Steuerbefreiungsregelung für Kleinunternehmen nutzen. Ein in Belgien ansässiger Kleinunternehmer muss also strukturierte E-Rechnungen an belgische mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen ausstellen und strukturierte E-Rechnungen seiner Lieferanten empfangen können. Für diese Rechnungen ist die strukturierte Rechnung die gesetzliche Rechnung; eine PDF-Kopie ist freiwillig.

Ihr KundeVorgeschriebenes FormatIn OrdoGrid
Belgisches Unternehmen mit belgischer MwSt.-Nummer, auch ein anderer KleinunternehmerStrukturierte E-Rechnung, standardmäßig Peppol BIS; ein anderes EN-16931-Format nur nach VereinbarungEnvoi électronique via Peppol (elektronischer Versand über Peppol) anhaken
Ebenso, aber über Peppol nicht erreichbarSie stellen die Rechnung trotzdem aus, etwa als PDF; der Kunde verletzt seine eigene EmpfangspflichtPeppol — ignoré (Peppol übersprungen) mit Le client n'est pas enregistré sur le réseau Peppol (der Kunde ist nicht im Peppol-Netzwerk registriert): per Email senden
PrivatpersonKeine strukturierte E-Rechnung; eine Rechnung ist nur für bestimmte Umsätze PflichtEmail oder das PDF
Unternehmen im AuslandAußerhalb der belgischen PflichtEmail, oder Peppol, wenn der Kunde gefunden wird

Die Toleranzfrist endete am 31. März 2026. Fehlen die technischen Mittel zum Senden oder Empfangen, drohen Geldbußen von 1.500 € für einen ersten Verstoß, 3.000 € für einen zweiten und 5.000 € für jeden weiteren (Königlicher Erlass Nr. 44). Der Empfang wird in MwSt.-Befreiung und Peppol-Empfang erklärt.

OrdoGrid einmalig einrichten

  1. Tragen Sie in Profil entreprise (Unternehmensprofil) Ihre MwSt.-Nummer (BE und Ihre Unternehmensnummer) unter Numéro de TVA (Optionnel) (MwSt.-Nummer, optional) ein. Ohne sie können Sie nicht über Peppol senden.
  2. Wählen Sie die Langue des documents (Dokumentsprache): Diese bestimmt die Sprache des PDF und des gedruckten Textes zur Kleinunternehmerregelung.
  3. Öffnen Sie Peppol. Füllen Sie auf Autorisation Peppol das Feld Nom complet du signataire (vollständiger Name des Unterzeichners) aus, haken Sie die Bestätigung an und klicken Sie auf Signer et confirmer l'autorisation. Das ist eine getippte Bestätigung, keine qualifizierte elektronische Signatur.
  4. Klicken Sie unter Réception Peppol auf Activer la réception (Empfang aktivieren), um als 0208: plus Ihre Unternehmensnummer registriert zu werden, oder auf Continuer en envoi seul (nur senden), wenn ein anderer Anbieter bereits Ihre Peppol-Rechnungen empfängt.

Jeder Schritt wird in Peppol in OrdoGrid einrichten erklärt.

Eine Rechnung unter der Kleinunternehmerregelung in OrdoGrid ausstellen

  1. Öffnen Sie Rechnungen (Seite Factures), klicken Sie auf Nouvelle facture (neue Rechnung) und wählen Sie den Kunden mit Sélectionner un client.
  2. Klicken Sie auf Ajouter un article (Artikel hinzufügen) und füllen Sie Description, Quantité (Menge) und Prix Unitaire (Einzelpreis) aus. Legen Sie zuerst alle Zeilen an.
  3. Öffnen Sie in der Seitenleiste Récapitulatif (Übersicht) den Bereich Options de TVA und setzen Sie Traitement TVA (MwSt.-Behandlung) auf Régime de la franchise de taxe (Feld- und Optionsname richten sich nach Ihrer Dokumentsprache: bei niederländischen Dokumenten BTW-behandeling → Kleine ondernemingsregeling, bei englischen VAT treatment → Small business exemption, bei deutschen MwSt.-Behandlung → Kleinunternehmerregelung). Alle vorhandenen Zeilen gehen auf 0 %.
  4. Prüfen Sie, ob die Spalte TVA jeder Zeile 0 % und die Summen TVA 0,00 € zeigen. Eine neue Zeile übernimmt den Satz der Zeile darüber; eine erste Zeile, die Sie nach der Wahl der Option anlegen, beginnt mit 21 %.
  5. Die Angabe zur Kleinunternehmerregelung müssen Sie nicht in die Notes aufnehmen: Auf französisch- und niederländischsprachigen Dokumenten druckt OrdoGrid den amtlichen Text selbst.
  6. Klicken Sie auf Aperçu du PDF (PDF-Vorschau) und prüfen Sie die Angabe und beide MwSt.-Nummern.
  7. Klicken Sie auf Envoyer (senden). Lassen Sie Envoi électronique via Peppol für einen belgischen mehrwertsteuerpflichtigen Kunden, der auf Peppol gefunden wird, angehakt. Email ist vorab angehakt, wenn der Kunde eine Adresse hat: Entfernen Sie den Haken, außer der Kunde möchte eine PDF-Kopie. Klicken Sie auf Sauvegarder & Envoyer (speichern und senden).
  8. Verfolgen Sie die Zustellung unter Peppol → Outbox. Traité (verarbeitet) bedeutet im Netzwerk zugestellt, nicht angenommen oder bezahlt.

Die Nummer wird beim ersten Speichern vergeben, auch als Entwurf (Standardformat F-{YYYY}-{####}); eine lückenlose Reihe liegt in Ihrer Verantwortung. Sobald eine Rechnung über Peppol gesendet oder eine Zahlung erfasst ist, sind ihre Beträge gesperrt: Korrigieren Sie sie mit einer Gutschrift (Kreditnote, Rechnungskorrektur), die Sie aus der Rechnung erstellen und die die Option und damit den gedruckten Vermerk zur Kleinunternehmerregelung übernimmt und die Notes durch „Note de crédit pour la facture …“ ersetzt (eine Rechnung korrigieren oder gutschreiben).

Rechenbeispiel: eine Designrechnung über 800 €, vor und nach der Regelung

Camille Dubois ist selbstständige Grafikdesignerin in Namur, MwSt.-Nummer BE 1012.345.646, unter der Kleinunternehmerregelung, mit Dokumenten auf Französisch. Vor dieser Rechnung beträgt ihr Umsatz 2026 in Belgien 19.400 €. Sie gestaltet ein Bieretikett für die Brasserie du Confluent SRL in Namur, MwSt.-Nummer BE 0456.789.034, die auf Peppol registriert ist.

Unter der KleinunternehmerregelungNach dem Ausstieg
RechnungF-2026-0017 vom 13. Oktober 2026, fällig am 12. November 2026F-2027-0001 vom 12. Januar 2027, fällig am 11. Februar 2027
ZeileEtikettendesign, 1 × 800,00 €Etikettendesign, 1 × 800,00 €
Option in OrdoGridRégime de la franchise de taxeStandard, Zeile zu 21 %
MwSt.Keine: „Régime particulier de la franchise de taxe“21 % × 800,00 € = 168,00 €
Zu zahlen800,00 €968,00 €
Abzug beim KundenNichts abzuziehen168,00 €, wenn er voll abziehen darf
MwSt. auf Camilles KostenNicht abziehbarAbziehbar nach den normalen Regeln

Nach F-2026-0017 liegt ihr Umsatz bei 20.200 €: 4.800 € unter der Schwelle und 7.300 € unter der Grenze von 27.500 €. Am 31. Dezember 2026 erreicht er 26.300 €, also 5,2 % über 25.000 €. Sie behält die Regelung für das ganze Jahr 2026, fällt aber ab dem 1. Januar 2027 unter die normale Regelung, obwohl die Schwelle 2027 bei 26.000 € liegt: Entscheidend ist, dass sie die Schwelle 2026 überschritten hat. Frühestens am 1. Januar 2028 kann sie zurückkehren, wenn die Bedingungen erfüllt sind.

Variante: Hätte sie am 20. November 2026 bereits 26.900 € erreicht, brächte ein Auftrag über 1.200 € sie auf 28.100 €, über 27.500 €. Die Regelung endet mit diesem Umsatz: 1.200,00 € + 252,00 € MwSt. = 1.452,00 €, und MwSt. auf jeder späteren Rechnung 2026. Legen Sie den genauen Zeitpunkt mit Ihrem Buchhalter fest.

Wann und wie Sie die Regelung verlassen

SituationEnde der RegelungFrühestmögliche Rückkehr
Umsatz überschreitet die Schwelle um höchstens 10 % (2026: 25.000,01 € bis 27.500 €)Bis 31. Dezember beibehalten; normale Regelung ab 1. Januar1. Januar 2028 bei einer Überschreitung 2026
Umsatz überschreitet die Schwelle um mehr als 10 %Ab dem Umsatz, mit dem Sie die 10-%-Grenze überschreiten1. Januar 2028 bei einer Überschreitung 2026
Sie steigen freiwillig ausAb dem Datum, das Sie über Ihre Erklärung e604 mit dem FÖD Finanzen festlegen (Beispiel des FÖD: 1. Juli 2026); stimmen Sie das Datum mit Ihrem Buchhalter abEin Ausstieg zum 1. Juli 2026 erlaubt die Rückkehr zum 1. Januar 2028

Regel des FÖD Finanzen: Ein volles Kalenderjahr unter der normalen Regelung muss vergehen, bevor Sie die Kleinunternehmerregelung erneut anwenden können, und nur wenn die Bedingungen erfüllt sind.

Ab dem Wechseldatum:

  1. Melden Sie die Änderung mit einer Erklärung e604, oder lassen Sie das Ihren Buchhalter tun.
  2. Setzen Sie in OrdoGrid Traitement TVA auf Standard (bei niederländischen Dokumenten BTW-behandeling → Standaard, bei englischen VAT treatment → Standard, bei deutschen MwSt.-Behandlung → Standard) und geben Sie jeder Zeile ihren Satz (standardmäßig 21 %).
  3. Stellen Sie bei Rechnungen, die Sie mit Dupliquer (duplizieren) wiederverwenden, die Option der Kleinunternehmerregelung auf Standard um, und entfernen Sie eine Angabe zur Kleinunternehmerregelung, die Sie selbst in die Notes geschrieben haben.
  4. Behalten Sie dieselbe MwSt.-Nummer, dieselbe Rechnungsreihe und dieselbe Peppol-Einrichtung.
  5. Beginnen Sie mit Ihrem Buchhalter die periodischen MwSt.-Erklärungen und klären Sie die MwSt. auf Einkäufe, Lagerbestand und Ausrüstung.

Jährliche Pflichten, die bleiben

  • Jährliche Kundenliste und Umsatz: Bis spätestens 31. März reichen Sie in Intervat die jährliche Kundenliste für das Vorjahr ein; darin teilen Sie auch Ihren Gesamtumsatz in Belgien mit, oder „0,00“ (Nullliste), wenn Sie keine Umsätze getätigt haben (Art. 56quinquies §2 MwSt.-Gesetzbuch; FÖD Finanzen). Die Liste für 2026 ist bis spätestens 31. März 2027 fällig.
  • Innergemeinschaftliche Aufstellung: vom FÖD Finanzen verlangt, wenn Sie Güter oder Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern liefern bzw. erbringen.
  • Erklärungen e604: bei Aufnahme, Änderung oder Einstellung Ihrer Tätigkeit.
  • Ein- und Ausgangsrechnungsbücher: nicht erforderlich, wenn Sie Ihre Rechnungen in einer lückenlosen Nummernreihe ablegen und das Register nach Art. 14 §5 führen, in das Sie die Rechnungen und Belege der Umsätze eintragen, für die Sie die MwSt. selbst schulden, etwa für im Ausland gekaufte Dienstleistungen (KE Nr. 1, Art. 14 §4–§5).
  • Besondere MwSt.-Erklärung: Schulden Sie die belgische MwSt. selbst, etwa auf Dienstleistungen eines Unternehmens in einem anderen EU-Land (Software-Abonnements, Online-Werbung) oder auf innergemeinschaftliche Erwerbe, reichen Sie eine besondere MwSt.-Erklärung ein und zahlen diese MwSt.; abziehen können Sie sie nicht (FÖD Finanzen).
  • Keine periodischen MwSt.-Erklärungen, solange die Regelung gilt (ausgenommen besondere Erklärungen).

Ein am 18. Juli 2026 vom Ministerrat gebilligter Gesetzesvorentwurf würde ein E-Reporting einführen und die jährliche Kundenliste für die Betroffenen abschaffen; im Oktober 2026 ist er noch kein Gesetz. OrdoGrid reicht keine Listen oder Erklärungen ein: Filtern Sie Factures nach Datum, oder markieren Sie die Zeilen und klicken Sie auf Herunterladen (Tooltip: Als ZIP herunterladen), um Ihrem Buchhalter die Rechnungen des Jahres zu geben.

Kunden im Ausland und die grenzüberschreitende KMU-Regelung

  • Geschäftskunde in einem anderen EU-Land. Dienstleistungen sind in der Regel im Land des Kunden steuerbar (Art. 21 §2 MwSt.-Gesetzbuch), wo der Kunde die MwSt. schuldet, und die Rechnung muss seine MwSt.-Nummer tragen. Die belgische Angabe zur Kleinunternehmerregelung ist dann nicht unbedingt die richtige: Fragen Sie Ihren Buchhalter, welche Regelung und Angabe gelten. OrdoGrid bietet Autoliquidation an, wenn das Land der MwSt.-Nummer des Kunden von Ihrem abweicht. Siehe Kunden im Ausland abrechnen.
  • Kleinunternehmerregelung in einem anderen EU-Land (seit 1. Januar 2025). Ihr Jahresumsatz in der Union darf 100.000 € nicht übersteigen, und Schwelle und Bedingungen des betreffenden Landes gelten. Sie senden vorab eine Meldung an die belgische Verwaltung mit den betroffenen Ländern und Ihrem Umsatz je Land; für diese Regelung erhält Ihre MwSt.-Nummer das Suffix „EX“. Danach melden Sie Ihren Umsatz binnen eines Monats nach jedem Quartal, und binnen 15 Werktagen, wenn Sie 100.000 € überschreiten, was die Regelung beendet (Art. 56quater bis 56decies MwSt.-Gesetzbuch). OrdoGrid hat keine EX-Einstellung: Vereinbaren Sie mit Ihrem Buchhalter, wie Sie diese Nummer angeben.

Fehler, die Sie vermeiden sollten

FehlerFolgeWas tun
Die Kleinunternehmerregelung wählen, weil der Kunde keine MwSt.-Nummer hatAußerhalb der Regelung zahlen auch Privatkunden MwSt.Nur anwenden, wenn Sie sie gemeldet haben und die Bedingungen erfüllen
Régime cocontractant für eine belgische Gesellschaft übernehmenDie Rechnung verlangt vom Kunden, eine MwSt. selbst zu entrichten, die gar nicht geschuldet istDie Option der Kleinunternehmerregelung wählen; eine ausgestellte Rechnung mit Gutschrift (Kreditnote) und neuer Rechnung korrigieren
21 % berechnen, obwohl Sie unter der Regelung stehenDer Kunde zahlt MwSt., die Sie nicht berechnen dürfenGutschrift (Kreditnote) und neue Rechnung; fragen Sie Ihren Buchhalter nach der bereits ausgewiesenen MwSt.
Nur ein PDF an eine belgische Gesellschaft auf Peppol mailenDie Rechnung hat nicht das vorgeschriebene strukturierte FormatÜber Peppol senden
Den Umsatz nicht verfolgenRechnungen nach einer Überschreitung um mehr als 10 % gehen ohne MwSt. hinausJeden Monat Factures auf die Daten dieses Jahres filtern und Montant total (Gesamtbetrag) ablesen; Entwürfe und Umsätze außerhalb Belgiens weglassen und Gutschriften abziehen, oder den Buchhalter fragen
Die Option der Kleinunternehmerregelung für Leistungen nach Art. 44 verwendenDie Rechnung druckt den Text der KleinunternehmerregelungWählen Sie Exonération (art. 44 CTVA) für Umsätze nach Art. 44

Nachweise, die Sie aufbewahren sollten

  • Die Erklärung e604 oder die Bestätigung des Beginns der Regelung und jeder Änderung.
  • Ihre jährliche Umsatzberechnung und den Nachweis der Mitteilung zum 31. März.
  • Jede Rechnung und Gutschrift (Kreditnote): das PDF und bei Peppol das XML (Peppol → Outbox, Download XML, oder Zeilen markieren für ein ZIP mit XML und PDF).
  • Eingangsrechnungen und das Register nach Art. 14 §5 für Umsätze, für die Sie die MwSt. selbst schulden.

Bewahren Sie Rechnungen 7 Jahre ab dem 1. Januar des Jahres nach der Ausstellung auf (Art. 60 MwSt.-Gesetzbuch, geändert durch das Gesetz vom 18. Dezember 2025). OrdoGrid archiviert das genaue XML, das über Peppol gesendet wurde, ist aber kein gesetzlicher Archivierungsdienst: Bewahren Sie eigene Kopien auf.

Häufige Fragen

Muss ich Peppol-Rechnungen senden, wenn ich die Kleinunternehmerregelung nutze?

Ja, an belgische Unternehmen mit belgischer MwSt.-Nummer: Laut FÖD Finanzen gilt die Pflicht auch unter der Steuerbefreiungsregelung für Kleinunternehmen. Sie müssen außerdem strukturierte Rechnungen empfangen können. Rechnungen an Privatpersonen und Kunden im Ausland fallen nicht unter die Pflicht.

Welcher Satz muss genau auf meiner Rechnung stehen?

„Régime particulier de la franchise de taxe“ auf Französisch oder „Bijzondere vrijstellingsregeling van belasting“ auf Niederländisch, anstelle der MwSt. OrdoGrid druckt diese Formulierung auf französisch- und niederländischsprachigen Dokumenten; englisch- und deutschsprachige Dokumente tragen eine Übersetzung.

Darf ich die Regelung nutzen, weil meine Kunden Privatpersonen sind?

Nein. Die Kleinunternehmerregelung hängt von Ihrem eigenen Umsatz, Ihrer Tätigkeit und Ihrer Meldung ab, nicht von Ihren Kunden.

Darf ich die MwSt. auf meinen Laptop oder meine Software abziehen?

Nein, nicht solange Sie die Regelung anwenden. Der Abzug wird nach den normalen Regeln wieder möglich, sobald Sie die Regelung verlassen.

Was passiert, wenn ich dieses Jahr über 25.000 € komme?

Bis 27.500 € behalten Sie die Regelung bis zum 31. Dezember und wechseln am 1. Januar. Über 27.500 € gilt die normale Regelung ab dem Umsatz, mit dem Sie diese Grenze überschreiten. Nach einer Überschreitung 2026 ist die Rückkehr frühestens am 1. Januar 2028 möglich.

Muss ich der MwSt.-Verwaltung noch etwas melden?

Keine periodischen Erklärungen, aber jedes Jahr bis spätestens 31. März teilen Sie den Vorjahresumsatz in Belgien über die Kundenliste in Intervat mit, auch wenn er null ist. Innergemeinschaftliche Umsätze und Änderungen Ihrer Tätigkeit haben eigene Erklärungen. Schulden Sie MwSt. auf Dienstleistungen aus einem anderen EU-Land oder auf innergemeinschaftliche Erwerbe, reichen Sie außerdem eine besondere MwSt.-Erklärung ein und zahlen diese MwSt.

Ist die Kleinunternehmerregelung dasselbe wie ein MwSt.-Satz von 0 %?

Nein. Der Nullsatz gilt für einige bestimmte Güter, und Artikel 44 befreit bestimmte Dienstleistungen. Die Kleinunternehmerregelung gilt für alle Ihre Umsätze in Belgien, außer den nach Art. 56bis §3 ausgeschlossenen Umsätzen; sie hat ihre eigene Angabe und wird nie auf derselben Rechnung mit einer Angabe zur Umkehrung der Steuerschuldnerschaft kombiniert.

Quellen und Referenzen